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Meilenstein für den Photovoltaik-Ausbau beschlossen

Landesregierung schickt „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie“ in Begutachtung

Die Regierungsmitglieder Hans Seitinger, Ursula Lackner und Barbara Eibinger-Miedl (v.l.) stellten das „Sachprogramm Erneuerbare Energie - Solarenergie“ vor.
Die Regierungsmitglieder Hans Seitinger, Ursula Lackner und Barbara Eibinger-Miedl (v.l.) stellten das „Sachprogramm Erneuerbare Energie - Solarenergie“ vor.
© Land Steiermark/Robert Binder; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (25. Jänner 2023).- Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern und die damit verbundene Energiewende ist alternativlos, um eine sichere und leistbare Energieversorgung in Zukunft zu gewährleisten. Mit dem „Sachprogramm Wind“ ist die Steiermark bereits jetzt Vorreiter unter den alpinen Bundesländern und geht nun den nächsten bedeutenden Schritt: Das heute (25.01.2023) vorgelegte „Sachprogramm Erneuerbare Energie – Solarenergie“ soll den weiteren geordneten Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen, durch klare Rahmenbedingungen ordnen, hochwertige Böden schützen und damit Ernährungssicherheit und Energieversorgung ermöglichen.

In den letzten Monaten wurden von einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe Flächen ausgemacht, die besonders geeignet sind, um sie rasch und effizient für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen. Das ist notwendig, da auf dem Weg zur Klimaneutralität bereits in sieben Jahren 100 Prozent des Strombedarfs (bilanziell) aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden muss. Laut aktuellen Studien bedeutet das für die Steiermark, dass Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 2,8 Gigawatt erforderlich sind.

Priorität: Versiegelte und vorbelastete Flächen für den PV-Ausbau nutzen
Dabei ist für die Landesregierung klar: Prioritär müssen Dach- und Fassadenflächen, bereits versiegelte Flächen (z.B. Parkplätze) und vorbelastete Flächen (Deponien etc.) herangezogen werden. So wurden schon in der Vergangenheit eine PV-Verpflichtung im Neubau festgeschrieben und Förderprogramme für innovative PV-Doppelnutzungen aufgelegt. Wird hier das gesamte Potential genutzt, gehen Bund und Länder davon aus, dass rund 40 Prozent des Ausbaubedarfes in diesen Bereichen realisierbar sein werden.

Die verbleibenden 60 Prozent müssen über Freiflächenanlagen gedeckt werden, wobei dieser Bedarf vorwiegend durch kleinere Flächen (unter zwei Hektar) bzw. bereits vorbelastete Flächen zwischen zwei und zehn Hektar (zum Beispiel: Deponieflächen, an Straßen, Eisenbahn, Abbaugebieten, Gewerbegebiete, Kläranlagen etc.) gedeckt werden soll. Die Widmung dieser Flächen fällt im Zuge der örtlichen Raumplanung in die Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde und wurde mit dem neuen Raumordnungsgesetz, das eine verpflichtende Energieraumplanung vorschreibt, geregelt. Alleine im Jahr 2022 wurde so der Weg für 200 MW an installierter PV-Leistung in den steirischen Gemeinden freigemacht. Durch die neue gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Energieraumplanung wird der kleinteilige Ausbau in geregelten Bahnen erfolgen.

Parallel dazu gibt es Bedarf nach größeren Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Hektar, der auf etwa 800 bis 1000 Hektar geschätzt wird. Diese Vorrangzonen werden vom Land Steiermark nun im Zuge des „Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Erneuerbare Energie – Solarenergie“ (Überörtliche Raumplanung) ausgewiesen. Diese Standorte eignen sich besonders gut für die PV-Nutzung und werden daher im landesweiten öffentlichen Interesse in Zukunft bevorzugt für die Stromproduktion mittels Photovoltaik genutzt.

Kriterien für die Erarbeitung des „Sachprogramms Erneuerbare Energie – Solarenergie“

  • Größe der potentiellen Vorrangzone: Mindestens zehn Hektar
  • Entfernung vom nächsten Netz-Einspeisepunkt: Maximal zehn Kilometer
  • Alle Flächen der hochwertigsten Bodenkategorien „Hochwertig“ und „Mittel-bis-hochwertig“ wurden ausgeschlossen.
  • „Mittelwertige“ Böden wurden nur herangezogen, wenn sie sich im Umkreis von maximal fünf Kilometer zu einem Einspeisepunkt befinden. Alle weiter entfernten „mittelwertigen“ wurden ausgeschlossen.
  • Vorrangig wurden Flächen aus den Kategorien „geringer bis mittlerer Bodenwert“ bzw. „geringer Bodenwert“ genutzt. 
  • Alle Flächen, die zu nah an Siedlungsgebieten liegen, zu einsichtig sind, in Naturschutzzonen oder Waldgebieten liegen etc., wurden aussortiert

In weiterer Folge wurden die potentiellen Vorrangzonen den entsprechenden Prüfungen (Umweltschutz, Naturschutz, Landwirtschaft etc.) unterzogen und das gesamte vorliegende Programm hat eine Strategischen Umweltprüfung durchlaufen. Als Ergebnis dieses Prozesses werden nun 37 Vorrangzonen in 34 Gemeinden mit einer Gesamtfläche von 824,55 ha als Verordnungsentwurf vorgelegt. Diese Flächen sind besonders geeignet, um sie rasch und effizient für Photovoltaik-Anlagen zu nutzen. Details zu den Flächen in den jeweiligen Gemeinden sind in  diesem Dokument zu finden.

Hochwertige Böden zukünftig noch strenger geschützt
Für die Ausweisung der PV-Vorrangzonen wurden auch 0,7 Prozent der landwirtschaftlichen Vorrangzonen in der Steiermark genutzt. Mit der expliziten Ausweisung dieser Gebiete wird sichergestellt, dass auf der anderen Seite 99,3 Prozent der landwirtschaftlichen Vorrangzonen von der Nutzung für Photovoltaik-Flächen ausgeschlossen sind und damit unter strengem Schutz stehen. Die Definition der PV-Vorrangzonen erfolgte somit unter der Prämisse, jene wertvollen Flächen zu schützen, die etwa für die landwirtschaftliche Nutzung und die Ernährungssicherheit einen hohen Stellenwert haben. Daher bleiben die hochwertigsten Flächen weiterhin der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten.

So soll Ernährungssicherheit und Energieversorgung ermöglicht und dafür gesorgt werden, dass der notwendige Sonnenkraft-Ausbau in der Steiermark in geregelten Bahnen verläuft.

Mit dem Beschluss der Landesregierung in der morgigen Regierungssitzung (26.01.2023) geht der Entwurf in eine achtwöchige Begutachtungsfrist (bis 23.03.2023). Nach Bearbeitung der eingegangenen Stellungnahmen soll die finale Verordnung im zweiten Quartal dieses Jahres beschlossen werden.

Landesrätin Ursula Lackner: „Nur mit dem Umstieg auf erneuerbare Energieträger kann langfristig eine leistbare und sichere Energieversorgung für die Steirerinnen und Steirer sichergestellt werden. Deshalb treiben wir die Energiewende in der Steiermark konsequent voran. Mit dem Sachprogramm Photovoltaik gehen wir einen nächsten, mutigen Schritt und schaffen die Voraussetzung für eine Vielzahl an Sonnenkraftwerken und schützen gleichzeitig hochwertige landwirtschaftliche Flächen.“

Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl: „Die Steiermark ist als Green Tech Valley Österreichs eine internationale Vorzeigeregion bei der Entwicklung und beim Einsatz Grüner Technologien. Wir stellen jeden Tag unter Beweis, dass wirtschaftliches Wachstum und Nachhaltigkeit einander nicht ausschließen, sondern gemeinsam verfolgt werden können. Unter diesem Gesichtspunkt war es mir wichtig, dass wir einen Vorschlag vorlegen, der den weiteren Ausbau der Photovoltaik auf solide Beine stellt, Projektwerbern und Grundeigentümern Rechtssicherheit bietet und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft und die Notwendigkeit des Naturschutzes Rücksicht nimmt. Ich denke, dass uns das mit dem vorliegenden Vorschlag gelungen ist.“

Landesrat Johann Seitinger: „Der vorliegende Verordnungsentwurf für die Ausweisung von PV-Flächen ist ein notwendiger Kompromiss, der die Sicherung der regionalen Lebensmittelproduktion mit dem Erfordernis zum raschen PV-Ausbau verbindet. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern. Dazu ist auch eine verstärkte Nutzung von Biomasse, Windkraft, Wasserkraft und Photovoltaik erforderlich. Wesentlich ist, dass die hochwertigsten Flächen weiterhin der landwirtschaftlichen Produktion vorbehalten bleiben, landwirtschaftliche Vorrangflächen außerhalb des Sachprogramms als Ausschlusszonen definiert werden und der erforderliche Netzausbau rasch vorangetrieben wird.“

Graz, am 25. Jänner 2023

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