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Gesetzesentwurf zur Reform der Schulassistenz liegt vor

Begutachtung des neuen Steiermärkischen Schulassistenzgesetz startet

Landesrat Werner Amon und Landesrätin Doris Kampus
Landesrat Werner Amon und Landesrätin Doris Kampus
© Land Steiermark/ Binder

Graz (31. März 2023).- Anfang des Jahres haben Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat Werner Amon die Eckpunkte der „Schulassistenz neu” präsentiert. Erklärtes Ziel der beiden ist es, die Unterstützungsleistung für Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen beziehungsweise anderen attestierten Erkrankungen – dies gilt insbesondere für chronische Krankheiten, wie Diabetes – auf neue Beine zu stellen und möglichst gut in das System Schule einzubetten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass alle bestehende Bescheide uneingeschränkt weiterhin gelten.

Die politische Zuständigkeit sowie das Budget wird an einer Stelle gebündelt und wandert vom Sozial- in das Bildungsressort. Das vereinfacht die Antragstellung auf Schulassistenz, da durch Auflösung der Parallelstrukturen Anträge in Form eines One-Stop-Shop Prinzips nur mehr an einer Stelle eingebracht werden müssen und die Koordination und Zuteilung der Assistenzleistungen zukünftig ebenfalls im selben Ressort angesiedelt ist. Nach den Verhandlungen der Details, geht die Gesetzesvorlage dazu heute in Begutachtung. Die Begutachtungsphase dauert bis 5. Mai – nach Sichtung aller Stellungnahmen soll das Gesetz im Landtag beschlossen werden und mit 1. Jänner 2024 – analog zum Steiermärkischen Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz – in Kraft treten. Damit können Anträge, die für das Schuljahr 2024/25 gestellt werden, zeitgerecht bearbeitet werden. Die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassene Bescheide gelten uneingeschränkt weiter bis zum Ende ihrer Laufzeit.

Das Inkrafttreten der Schulassistenz neu muss deshalb an das neue Steiermärkische Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz (StSPLFG) angepasst werden, da die Kosten weiterhin zu 60 Prozent  vom Land  und zu 40 Prozent von den Gemeinden getragen werden und dieses Kostentragungsmodell im neuen StSPLFG näher definiert wird.

„Wir dürfen in unserem Bildungssystem kein Kind zurücklassen, deshalb steigern wir mit der Reform der Schulassistenz die qualitative Betreuung, beseitigen Doppelgleisigkeiten und können die Schulassistentinnen und Schulassistenten je nach Qualifikation effizient einsetzen”, so Landesrat Werner Amon.

„Ich freue mich, dass eine langjährige Forderung jetzt endlich zur Umsetzung kommt. Mit der neuen Schulassistenz setzen wir in der Steiermark einen weiteren inklusionspolitischen Meilenstein. Die Schulassistenz wird Teil des Bildungssystems und unser Bildungssystem dadurch noch inklusiver. Da es eine sensible Materie ist, ist es mir besonders wichtig, dass wir behutsam vorgehen und alle bestehende Bescheide gültig bleiben”, betont Soziallandesrätin Doris Kampus.

Die Änderungen der Schulassistenz im Detail:

  • Kompetenzbündelung im Bildungsressort & Vereinfachung der Antragstellung:
    Die Zuerkennung eines(r) Schulassistenten(in) wird ihren Ausgangspunkt bei den Schulleitungen finden, das heißt die Antragstellung erfolgt durch die Eltern bzw. volljährigen Schüler, welche den Antrag bei den Direktorinnen und Direktoren deponieren, so ist sichergestellt, dass die Schule stärker in den Prozess eingebunden wird. Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Assistenz wird in der Abteilung 6 der Steiermärkischen Landesregierung mittels Bescheides getroffen.
  • Breiteres Angebot der Schulassistenz:
    Neben den bisher abgedeckten Bereichen (unterstützende pflegerische Basisversorgung für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen und Hilfe für Kinder mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung) sollen durch die Neuregelung auch chronische Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes miteinbezogen werden. Der Anspruch der Assistenzleistung orientiert sich am konkreten Bedarf des Kindes oder Jugendlichen. Eine Schulassistenz kann Schülerinnen und Schülern aller Schultypen - teilweise subsidiär - gewährt werden.
  • Bedarfsorientierte Qualifikation der Schulassistentinnen und -assistenten:
    Im Die Qualifikation der Schulassistenz soll an die jeweiligen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler anknüpfen, so werden für medizinisch-pflegerische Bedarfe spezielle Ausbildungserfordernisse vorausgesetzt werden. Für das Anforderungsprofil des Assistenzpersonals, die Zuteilung der Assistenzstunden, spezielle Abrechnungsfragen sowie die Festlegung der sonstigen Bedarfe, für die Assistenzleistungen gewährt werden, wurden Verordnungsermächtigungen geschaffen. Mittelfristig ist eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Qualifikationsanforderungen geplant.

Graz, am 31. März 2023

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