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Neues Steirisches Pflegeleistungs- und Finanzierungsgesetz

Graz (27. Juni 2023).- Grundsätzlich ist die Evaluierung der Kostentragung im Sozialwesen über die Sozialhilfeverbände bereits im Regierungsübereinkommen, der „Agenda Weiß-Grün″ aus dem Dezember 2019, festgeschrieben. Nach einem Bericht des Rechnungshofes wurden Schritte gesetzt um den Empfehlungen zu folgen und eine Reform anzustoßen.

Ziel der Reform mit der Auflösung der Sozialhilfeverbände ist eine Vereinfachung der Zahlungsströme zwischen Land Steiermark und den Gemeinden.

Es handelt sich dabei um keine Entlastung des Landes Steiermark. Die grundsätzliche Aufteilung der Kosten 60 Prozent Land Steiermark und 40 Prozent Gemeinden bleibt unverändert. Die von den Interessensvertretungen (Gemeinde- und Städtebund) angeregte Reform des 40 prozentigen Gemeindeanteils soll eine fairere Verteilung der Sozial- und Pflegekosten unter den Gemeinden erwirken. Dabei ist beabsichtigt, von einer bezirksweisen auf eine landesweite Verrechnung umzustellen. Der Beitrag des Landes Steiermark im Ausmaß von 60 Prozent bleibt unverändert.

Bisher wurde diese Umlage über die Sozialhilfeverbände bezirksweise abgerechnet. Dies hat zwischen den Bezirken zu sehr unterschiedlichen Belastungen geführt. Bezirke mit einer älteren Bevölkerung, wenig Einwohnern, Strukturschwäche und wenig Einnahmen mussten in diesem System verhältnismäßig mehr leisten.

Vom Land Steiermark wurden in der Vorbereitung zu dieser Änderung zwei Gutachten in Auftrag gegeben (Ehrke-Rabel, „Beurteilung des Gestaltungsspielraumes des Landesgesetzgebers bei einer landesweiten anstelle einer bezirksweisen Durchrechnung des Kostenbeitrages der Gemeinden nach § 21 Abs. 15 Sozialhilfegesetz iVm. § 3 Abs. 2 F-VG unter Beachtung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes″ und TU Wien, „Verteilung der Sozialhilfeumlage, Untersuchung einer gerechten Verteilung der Kostenbeiträge der Sozialhilfeumlage der steirischen Gemeinden″).

Beide Gutachten kommen zum Ergebnis, dass eine landesweite Durchrechnung, anstelle der bisherigen bezirksweisen Durchrechnung, eine gerechtere Lastentragung zwischen den Gemeinden bewirke.

Auf Wunsch der verfassungsmäßig verankerten Interessenvertretungen – Gemeinde- und Städtebund – soll es zu einem Lastenausgleich auf Ebene der Gemeinden kommen, um eine gerechtere Lastenverteilung der Sozial- und Pflegeleistungskosten zwischen den Gemeinden herzustellen. Daher führten Gemeinde- und Städtebund die Verhandlungen mit ihren Mitgliedern, im Fall der Stadt Graz der Österreichische Städtebund - Landesgruppe Steiermark. Der Gesetzesentwurf befindet sich nach den erfolgten Verhandlungen mit den Interessensvertretern nunmehr im offiziellen Begutachtungsverfahren.

Landeshauptmann Christopher Drexler und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang: „Wesentlich ist, dass es durch das Steirische Pflegeleistungs- und Finanzierungsgesetz zu einer bedeutend faireren und solidarischeren Verteilung der Sozialhilfekosten in der Steiermark kommt. Die Verhandlungen dazu haben unter ständiger Einbindung der verfassungsmäßig legitimierten Interessensvertretung von Städten und Gemeinden stattgefunden. Wir sind dem Wunsch von Städte- und Gemeindebund nachgekommen und nun soll mit dem vorliegenden Entwurf die unterschiedlichen Belastungen im ganzen Land angeglichen werden. Dies sorgt für eine faire Verteilung der Sozial- und Pflegekosten in der Steiermark.″

Das Paktum zwischen Land Steiermark, Gemeinde- und Städtebund sieht eine Übergangsfrist, beginnend mit dem Jahr 2024, vor. Ein Informationsgespräch zwischen dem Land, den Interessensvertretungen und der Stadt Graz soll in der kommenden Woche stattfinden.

Graz, am 27. Juni 2023

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