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Mitglieder des steirischen Kulturkuratoriums bestellt

Funktionsperiode von 2024 bis 2026

Graz (27. Dezember 2023).- Auf Antrag von Kulturreferent Landeshauptmann Christopher Drexler hat die Steiermärkische Landesregierung am 21. Dezember 2023 einstimmig das Kulturkuratorium für die Funktionsperiode 1.1.2024 bis 31.12.2026 bestellt. Das neu bestellte, 15-köpfige Gremium wird Anfang Jänner 2024 seine konstituierende Sitzung abhalten. In dieser Sitzung wird das Kuratorium aus seiner Mitte das Vorsitzteam für die Funktionsperiode wählen.

Landeshauptmann Christopher Drexler: „Die Steiermark prägt eine Kultur der künstlerischen Vielfalt, der wir mit der Bestellung des Kuratoriums Rechnung tragen. Das Kulturkuratorium ist für das Land Steiermark ein wesentlicher Partner bei der kulturpolitischen Weiterentwicklung unseres Landes. Deswegen freue ich mich, dass wir für diese verantwortungsvolle Tätigkeit auch für die kommende Periode bemerkenswerte Persönlichkeiten gewinnen konnten, die stellvertretend für die vielfältige steirische Kulturlandschaft stehen.”

Landesrätin Ursula Lackner: „Im neu besetzten Kuratorium findet sich die Vielfalt der steirischen Kulturszene wieder, für die unser Land seit jeher bekannt ist. Ich bedanke mich bei den scheidenden und den neuen Mitgliedern für ihren Einsatz zur Weiterentwicklung der Kunst und Kultur in der Steiermark.”

Mitglieder des Kulturkuratoriums für die Funktionsperiode 1.1.2024 bis 31.12.2026:

  • Ing. Johann Baumgartner
  • Mag.a Edith Draxl
  • Patrick Dunst, Bakk. art. MA MMus
  • Mag. Wilhelm „Willi” Gabalier
  • Robert Hafner, MA
  • Gernot Hauswirth, MA
  • Mag.a Eva Heizmann, MA
  • Michaela Leutzendorff-Pakesch
  • Mag. Dr. Michael Mehsner
  • Rene Molnar
  • Markus Mörth
  • Dr. Michael Nemeth
  • DIin Gunilla Plank
  • Jakob Rattinger
  • Werner Schwaiger

Das steirische Kulturkuratorium: 
Gemäß dem Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz hat das Kulturkuratorium aus fünfzehn geeigneten, im Kulturbereich tätigen, Personen zu bestehen, welche fachlich genannten Förderungsbereiche (Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur, Darstellende Kunst, Film, Literatur, Musik, Musiktheater und Klangkunst, Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter) abdecken sollen. Die Mitglieder des Kulturkuratoriums werden von der Landesregierung für eine Funktionsperiode von drei Jahren bestellt, wobei eine einmalige Wiederbestellung möglich ist.

Das Kulturkuratorium befasst sich jedes Jahr mit ungefähr 1.000 Kulturförderungsanträgen. Das Gremium beurteilt diese fachlich und unterbreitet der Landesregierung Vorschläge für die Mittelvergabe. Neben diesen Entscheidungsempfehlungen erarbeitet das Kuratorium unter anderem Vorschläge mit kulturpolitischen sowie künstlerischen Zielsetzungen und gibt Stellungnahmen in grundsätzlichen Fragen der Kultur- und Kunstpolitik ab.

Mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 17.12.2020 erfolgte die Bestellung der derzeitigen Mitglieder des Kulturkuratoriums, deren Funktionsperiode nun mit 31.12.2023 endet.

Graz, am 27. Dezember 2023

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