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Neues Berg- und Naturwachtgesetz beschlossen

Sie ist eine der wesentlichen Säulen des steirischen Naturschutzes: die Steirische Berg- und Naturwacht. Heute hat ihr der Landtag moderne Rahmenbedingungen gegeben – mit dem neuen Berg- und Naturwachtgesetz.

Landesrätin Ursula Lackner: „Das neue Gesetz unterstützt die 2100 ehrenamtlichen Berg- und Naturwächter:innen bei ihrer wichtigen Arbeit für den steirischen Naturschutz.“
Landesrätin Ursula Lackner: „Das neue Gesetz unterstützt die 2100 ehrenamtlichen Berg- und Naturwächter:innen bei ihrer wichtigen Arbeit für den steirischen Naturschutz.“
© Land Steiermark/Oliver Wolf; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (23. April 2024).- Aufklären – Pflegen – Überwachen! Das Aufgabengebiet der Steirischen Berg- und Naturwacht als Körperschaft öffentlichen Rechts ist breit gefächert: Die Aufklärung der Bevölkerung über die Bedeutung des Naturschutzes und die Beratung der Gemeinden in Naturschutzbelangen gehören ebenso dazu wie der Schutz der Natur vor schädigenden Eingriffen und die damit verbundenen Kontrollen. Um die rund 2100 steirischen, ehrenamtlich tätigen Berg- und Naturwächterinnen und -wächter in ihrer Arbeit noch besser zu unterstützen, hat Umweltlandesrätin Ursula Lackner eine neues Berg- und Naturwachtgesetz erarbeiten lassen, das heute (23.04.2024) im Landtag Steiermark beschlossen wurde. Denn seit der Erlassung des bisher gültigen Gesetzes im Jahr 1977 haben sich die Anforderungen im Bereich des Natur- und Umweltschutzes massiv verändert. Nachdem sich die Berg- und Naturwacht in den letzten Monaten einem internen Organisationsentwicklungsprozess fit für die Zukunft gemacht hat, folgen nun die modernisierten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Neue Formen der Mitgliedschaft: Unterstützende Mitglieder, Berg- und Naturwachtjugend und Ehrenmitglieder
Das neue Gesetz schafft die Möglichkeit der Mitgliedschaft, ohne damit verbunden Aufsichtstätigkeiten ausüben zu müssen. Unterstützende Mitglieder können sich auf vielfältige Art einbringen: z.B. für Artenschutzprojekte (Amphibienschutz, Schlangenschutz, Ameisenhege usw.), für Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten oder im Rahmen von Öffentlichkeitsarbeit. Das beginnt bei Schulprojekten, reicht über Ausstellungen bei Messen und Führungen bis hin zu administrativen Funktionen wie Kassa- oder Schriftführung.

Nachwuchs- und Jugendarbeit wird verstärkt
Um künftig vermehrt junge Mitglieder anzusprechen, können in Zukunft auch Berg- und Naturwacht- bzw. eigene Jugendgruppen gegründet werden. Zugleich werden die jeweiligen Einsatzstellen Kollegialorgane und können damit selbst Beschlüsse fassen, beispielsweise für regionale Arbeitsprogramme. Um die Aktivitäten und Aufgaben der Organisation stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, gibt es künftig jedes Jahr den „Tag der Bergwacht“ mit öffentlichen Veranstaltungen in allen Bezirken.

Strukturelle Modernisierung:

  • Die Funktionsperiode beträgt nun fünf statt bisher drei Jahre,
  • der Landesvorstand ist verkleinert und damit flexibler,
  • eine Geschäftsführung wurde installiert
  • uvm.

Ursula Lackner, Landesrätin für Umwelt und Naturschutz: „Das neue Gesetz macht die Organisation auch auf rechtlicher Ebene fit für die neuen Herausforderungen unserer Zeit, gibt der Berg- und Naturwacht auch jenen Stellenwert, den sie verdient. Die zurzeit rund 2100 ehrenamtlichen Mitglieder sind eine wichtige Unterstützung bei der Vollziehung landesgesetzlicher Vorschriften des Natur- und Landschaftsschutzes in unserem Bundesland.“

Fritz Stockreiter, Landesleiter der Berg- und Naturwacht Steiermark: „Neben den vielen Anpassungen an die Erfordernisse, die dringend notwendig geworden sind, um die Umsetzung eines zeitgemäßen Naturschutzes auch im Berg- und Naturwachtgesetz zu verankern, ist die Installierung einer hauptamtlichen Geschäftsführung ein entscheidender Fortschritt. Die mit allen Rechten und Pflichten ausgestattete Geschäftsführerin wird vom Landesvorstand nicht nur für den Ablauf der internen Organisation im Aufgabenbereich der Berg- und Naturwacht betraut, sondern leitet auch die Geschäftsstelle als Servicestelle für die Berg- und Naturwächterinnen und Berg- und Naturwächter und auch als Anlaufstelle für die Bevölkerung für alle naturschutzbezogenen Fragen. Dafür ist und wird Fachpersonal angestellt. Die Kooperation mit allen mit Natur- und Umweltschutz befassten Organisationen und Vereinen wird forciert. Das neue Berg- und Naturwachtgesetz ist sicherlich eine gute Basis zur Weiterentwicklung nach dem Motto: Wer aufhört, besser werden zu wollen, hat aufgehört, gut zu sein. (Oliver Cromwell)."

Helga Rachl, Geschäftsführerin der Berg- und Naturwacht Steiermark: „Mit dem neuen Gesetz sind wir für die Anforderungen der heutigen Zeit bestens gerüstet. Neue Formen der Mitgliedschaft ermöglichen es nun, eine breitere Öffentlichkeit für unsere Arbeit anzusprechen. Es gibt so viele engagierte Jugendliche, die sich für Naturschutz interessieren. Mit dem Inkrafttreten des neuen BuNW-Gesetz können Berg- und Naturwachtjugendgruppen gegründet werden. Ziel ist, Jugendliche für die Natur zu sensibilisieren und für Naturschutz zu begeistern. Wir haben schon viele Anfragen aus den Bezirken und freuen uns, dass das Interesse so groß ist."

Zahlen & Fakten

  • 2150 Berg- und Naturwächter/innen, davon ca. 210 Gewässeraufsichtsorgane
  • zirka 94.000 Einsatzstunden im Jahr 2023 geleistet
  • 129 Einsatzstellen
  • 14 Bezirksleitungen
  • Anteil der Frauen im Steigen: aktuell zirka 20 Prozent

Aufgaben: Aufklären – Pflegen – Überwachen
Die Stmk. Berg- und Naturwacht ist landesweit für die Überwachung der landesrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Natur und der Landschaft zuständig. Regelmäßige Begehungen des Einsatzgebietes beugen Naturschutzübertretungen vor und bieten dazu die Möglichkeit, im Anlassfall direkt den persönlichen Kontakt zum Mitbürger zur Aufklärung und Information zu nutzen.

  1. Aufklärung der Bevölkerung und Bewusstseinsbildung für die Notwendigkeit des Schutzes der Natur und der Pflege der Landschaft
  2. Schutz der Natur als Lebensbereich von Menschen, Tieren und Pflanzen vor schädigenden Einflüssen
  3. Die Einhaltung aller Gebote und Verbote auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften überwachen
  4. Unterstützung der Landes- und Gemeindebehörden in allen Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes, der Pflege und Gestaltung der Landschaft sowie der Heimatpflege

Wussten Sie, dass...

1 Urwaldrest, Halbtrocken- und Trockenrasen (NSG b 07)
11 Moore von regionaler Bedeutung (NSG b 01 - NSG b 12)
19 Alpine Landschaften, Berg-, See- oder Flusslandschaften (NSG a 01-NSG a 21)
38 Landschaftsschutzgebiete (LGS - 01 - LGS - 49)
53 Europaschutzgebiete
77 Naturhöhlen
102 Naturschutzgebiete (NSG c 02 - NSG c 108)
680 Naturdenkmale
160 Geschützte Landschaftsteile

...von den Mitgliedern der Steiermärkischen Berg- und Naturwacht kontrolliert werden?

Neben den gesetzlichen Aufgaben erbringt die Körperschaft in der ganzen Steiermark eine Vielzahl von seit vielen Jahren bewährten und anerkannten freiwilligen Leistungen, betreut Projekte und leistet freiwillig einen wichtigen Beitrag für den Erhalt und den Schutz unserer Naturlandschaft, unterstützt die Artenvielfalt und setzt sich aktiv für die Umwelt ein. 

Projekte und freiwillige Leistungen:

  • Saubere Steiermark (Großer steirischer Frühjahrsputz, Landschaftspflege, Mithilfe bei der Entfernung von Autowracks)
  • Unterstützende Biberberatung
  • Artenschutzprojekte wie Kiebitzschutzprojekt, Rettungsumsiedelungen von geschützten Waldameisen, Schlangenbereitschaft, Amphibienschutz
  • Bau- und Reinigung von Nisthilfen
  • Naturschutzhotline 0316 38 39 90

Rückfragehinweis:

Graz, am 23. April 2024

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