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Landeswappen für Steirische Volkshilfe

Von einer Hilfsorganisation zum Sozialunternehmen

Landeshauptmann Mag. Franz Voves übergibt das Landeswappen an Volkshilfe Steiermark-Geschäftsführer Franz Ferner und die ehrenamtliche Präsidentin der Volkshilfe Steiermark, Dritte Präsidentin des Landtages Steiermark Barbara Gross.
Landeshauptmann Mag. Franz Voves übergibt das Landeswappen an Volkshilfe Steiermark-Geschäftsführer Franz Ferner und die ehrenamtliche Präsidentin der Volkshilfe Steiermark, Dritte Präsidentin des Landtages Steiermark Barbara Gross.© Volkshilfe

"Die Volkshilfe Steiermark ist seit 61 Jahren ein fixer Bestandteil der steirischen Soziallandschaft und schafft seit ihrem Bestehen durch ihre sozialen Dienstleistungen sozialen Mehrwert im Land", sagte Landeshauptmann Mag. Franz Voves in seiner Laudatio anlässlich der heutigen (23. Oktober) Verleihung des Steiermärkischen Landeswappens an die steirische Volkshilfe.

1947 wurde die Volkshilfe von Bruno Kreisky und der steirischen Landtagsabgeordneten Maria Matzner als soziale, gemeinnützige, überparteiliche und nicht konfessionell orientierte Hilfsorganisation gegründet. In den letzten 15 Jahren hat sie sich zu einer Organisation mit 2.200 engagierten Mitarbeitern entwickelt, die pro Jahr rund 70 Millionen umsetzt und ein breites Feld von Sozialleistungen abdeckt. „Diese Entwicklung war nur möglich durch ein hoch motiviertes Management und die vielen bestens qualifizierten und engagierten MitarbeiterInnen, die in ihrer Arbeit mit den Menschen im Land das Unternehmen tragen", bedankte sich die Aufsichtsratsvorsitzende der steirischen Volkshilfe, Dritte Präsidentin des Landtages Steiermark, Barbara Gross. Die Notwendigkeit einer Maximierung der Gemeinnützigkeit bei sozialen Organisationen als Ergänzung zur unternehmerischen Gewinnmaximierung im Wirtschaftsbereich betonte Volkshilfe-Geschäftsführer Franz Ferner: „Die Menschen brauchen einen starken Staat, der ihnen vor allem in der Daseinsvorsorge maximale Sicherheit gibt. Der Staat braucht wiederum zur Erfüllung dieser Aufgaben gemeinnützige und nicht Gewinn maximierende Dienstleistungsunternehmen, die nahe am Menschen - unabhängig von dessen Einkommen - eine angemessene Qualität und Versorgung sicherstellen."

Graz, am 23. Oktober 2008

 

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