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Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am 27. Oktober 2008

Wohnbauförderung für 146 Jungfamilien

Nach einem über Antrag von Wohnbau-Landesrat Johann Seitinger in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag gefassten Beschluss erhalten 146 steirische Jungfamilien Zinsen-Zuschüsse zu Bankdarlehen, die zur Hausstandsgründung aufgenommen worden sind. Die Bankdarlehen betragen insgesamt 1.598.200,00 Euro. Das Land stellt einen nicht rückzahlbaren Zinsenzuschuss bereit, der sechs Prozent pro Jahr ausmacht. Die pro Familie bezuschusste Darlehenshöhe beträgt bei einer Laufzeit von fünf Jahren maximal 7.267 Euro bzw. bei einer Laufzeit von insgesamt zehn Jahren 21.802 Euro. Der Gesamtzinsenzuschuss für diese 146 Jungfamilien beträgt 390.432,70 Euro.
Als Jungfamilie und somit als antragsberechtigt gelten Ehepartner, die zum Zeitpunkt der Einreichung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch unverheiratete Partner und Alleinerzieher/innen die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für mindestens ein Kind sorgepflichtig sind, werden als Jungfamilie eingestuft. Die Hausstandsgründungen dürfen außerdem nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Abschließend zog Landesrat Johann Seitinger eine Bilanz über die bisherige Jungfamilien-Wohnbauförderung: Bis Mai 2008 unterstützte die Steiermärkische Landesregierung über Initiative von Landesrat Seitinger seit dem Jahr 2003 bereits 6668 Jungfamilien in der Steiermark mit Zinsenzuschüssen zu Bankdarlehen. In Summe wurden dafür rund 16,4 Million Euro zur Verfügung gestellt.

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