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Brauchtumsfeuer zweimal jährlich erlaubt

Verbrennen von Abfällen wird mit einer Geldstrafe bestraft

Graz.- (9.4.2009)  Nur zwei Mal im Jahr sind sogenannte Brauchtumsfeuer erlaubt: am Ostersamstag und am 21. Juni zur Sonnenwende. Dr. Wilhelm Himmel, Leiter der Fachabteilung 19D Abfall- und Stoffflusswirtschaft: „Beim Brauchtumsfeuer dürfen nur trockene biogene Materialien wie z.B. Strauch- und Baumschnitt ohne Rauch- und Geruchsentwicklung verbrannt werden. Ansonsten gilt ein ganzjähriges Abbrennverbot." Biogene Materialien gehören grundsätzlich in den Biomüll oder in die Einzel- bzw. Gemeinschaftskompostierung. Ein ausnahmsloses Verbot von Brauchtumsfeuern gibt es in Graz sowie in acht südlichen Umlandgemeinden (Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Grambach, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg).

Brauchtumsfeuer dürfen auf keinen Fall zur Entsorgung brennbarer Abfälle missbraucht werden. Das Verbrennen von Abfällen (wie z.B. Kunststoffe, Dachpappe, Autoreifen, Sperrmüll) im Freien oder in Feuerstätten, die dafür nicht ausdrücklich behördlich genehmigt sind, ist verboten (LGBl. Nr. 96/2007). Übertretungen dieser Verbote werden mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270  Euro geahndet.  

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
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