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Besonderes Engagement in Zeiten der Krise

Anwalt für Menschen mit Behinderung präsentiert Tätigkeitsbericht

Mag. Siegfried Suppan präsentierte im Medienzentrum Steiermark seinen Tätigkeitsbericht, Foto bei Quellenangabe honorarfrei
Mag. Siegfried Suppan präsentierte im Medienzentrum Steiermark seinen Tätigkeitsbericht, Foto bei Quellenangabe honorarfrei© Landespressedienst

Graz.- (22.4.2009) Die letzten beiden Jahre bezeichnete Mag. Siegfried Suppan, Anwalt für Menschen mit Behinderung, bei seiner Pressekonferenz heute Vormittag (22.4.) als turbulent.  Die 1616 bearbeiteten Anliegen von 1240 Klientinnen und Klienten zeigen das mehr als deutlich. "Vor allem bei den Themenbereichen Arbeitsplatz, Finanzielles und Pensionen kam es zu vermehrten Anfragen. Dies spiegelt wohl auch die wirtschaftliche Entwicklung wider", betonte Mag. Suppan und führte weiters aus, dass die Integration von Kindern mit Behinderungen in Schule und Kindergarten immer öfter Grund für Anfragen bzw. Beschwerden war.

Auf die Frage hin, welche umgesetzten Maßnahmen für ihn besondere Meilensteine in den letzten beiden Jahren darstellten, erklärte er: Die Einführung des persönlichen Budgets. Hier wird - in erster Linie für Personen mit körperlichen bzw. Sinnesbeeinträchtigungen - eine Direktzahlung geleistet. Damit liegt die Bezahlung ihrer erforderlichen persönlichen Assistenzleistungen in ihren Händen und das ist ein großer Schritt in Richtung "selbstbestimmtes Leben". Die oft unverständlich niedrige Einstufung des Pflegegeldes für Kinder mit Behinderungen konnte beseitigt werden. In Härtefällen kommt es zu einer rückwirkenden Erhöhung des Pflegegeldes für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.  

Weniger erfreulich findet Mag. Suppan die mangelnde Koordination der Kostenträger, wie zum Beispiel Bezirkshauptmannschaften, Bundessozialamt oder Pensionsversicherungsanstalt, bei Antragstellungen für finanzielle Unterstützungen von Menschen mit Behinderungen. "Die Behörden arbeiten einfach nicht zusammen und das fehlende Personal in den Referaten der Behindertenhilfe fördert diesen Umstand natürlich nicht", unterstreicht Mag. Suppan. Auch er mit seinem Büro in der Hofgasse 12 ist von der seit Jahren äußerst restriktiven Personalpolitik des Landes selbst betroffen. "Eines meiner größten Ziele für die Zukunft ist es, dass ich wieder Sprechtage in den Bezirken anbieten kann, was mir aufgrund der personellen Situation in den letzten beiden Jahren absolut nicht möglich war", erklärt Mag. Suppan.

Seit 2005 leistet die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung als unabhängige Ombudsstelle Pionierarbeit für die Grundlagen moderner behindertenpolitischer Arbeit in der Steiermark. Die Anwaltschaft wurde aufgrund des Steiermärkischen Behindertengesetzes 2004 eingerichtet und außer in Kärnten gibt es in Österreich keine ähnliche Serviceeinrichtung. Nähere Informationen unter  www.behindertenanwalt.steiermark.at.

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at 
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