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Strafe auf Raten

E-Government in der Steiermark mit neuem Service

Teilzahlung oder Aufschub von Verwaltungsstrafen im Bereich Verkehrsdelikte kinderleicht über das Internet beantragen: Mag. (FH) Melanie Pauritsch und Hannes Kasch von der Stabstelle E-Government der Steiermärkischen Landesregierung legten großen Wert auf einfache Handhabung.
Teilzahlung oder Aufschub von Verwaltungsstrafen im Bereich Verkehrsdelikte kinderleicht über das Internet beantragen: Mag. (FH) Melanie Pauritsch und Hannes Kasch von der Stabstelle E-Government der Steiermärkischen Landesregierung legten großen Wert auf einfache Handhabung.© Landespressedienst; Abdruck bei Quellenangabe honorarfrei;

Graz [28.08.2009].- Elektromärkte werben damit, Banken leben davon: Kauf bzw. Zurückzahlung auf Raten. Dass es im Bereich der Verwaltungsstrafen diese Möglichkeit seit langem gibt, wissen nur Wenige. Ein neues Service der Stabstelle E-Government der Steiermärkischen Landesregierung macht den Antrag auf Teilzahlung nun noch komfortabler.


Via Internet kann ab sofort eine Teilzahlung oder auch der Aufschub von Verwaltungsstrafen im Bereich der Verkehrsdelikte beantragt werden. Die Anwendung ist kinderleicht zu bedienen, zum Einstieg genügt die Geschäftszahl und das Bescheiddatum, beides ist auf dem jeweiligen Strafbescheid abzulesen. „Wir wollten die Eingabe so einfach wie möglich halten, um eventuelle Fehlerquellen im vorhinein zu vermeiden und die Anwendung für die Bürgerinnen und Bürger so übersichtlich wie möglich zu gestalten", erklärt Hannes Kasch von der Stabstelle E-Government.


Ein Aufschub oder die Möglichkeit der zinsenlosen Teilzahlung ist gesetzlich geregelt und hängt von der wirtschaftlichen Situation des Gestraften ab: "Gemäß § 54b Abs. 3 VStG hat einem Bestraften, dem aus wirtschaftlichen Gründen die unverzügliche Zahlung nicht zuzumuten ist, die Behörde auf Antrag einen angemessenen Aufschub oder Teilzahlung zu bewilligen."


Im Bescheid neu ist folgender Absatz, der auf die Internetabwicklung hinweist:
"Sie haben auch die Möglichkeit, Anträge auf Teilzahlung oder Aufschub über das Internet mit Hilfe eines Web-Formulars einzubringen. ( https://egov.stmk.gv.at/ta)."


"Wir haben ermittelt, dass steiermarkweit rund 4000 Fälle pro Jahr im Bereich Aufschub oder Teilzahlung zu bearbeiten sind", weiß der Leiter der Stabstelle E-Government Dipl.-Ing. Franz Grandits und hofft, dass ein möglichst großer Teil dieser Anträge elektronisch eingereicht werden: "Wir haben versucht, durch eine einfache Gestaltung der Anwendung den Zeitaufwand für die Kolleginnen und Kollegen in den Bezirkshauptmannschaften zu reduzieren."

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Mag. Markus Gruber unter Tel.: +43 (316) 877-4107, bzw. Mobil: +43 (676) 86664107 
 und Fax: +43 (316) 877-802417  oder E-Mail: markus.gruber@stmk.gv.at 
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