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Lissabon-Vertrag stärkt Rechte der Regionen

EU-Gesetze künftig nur nach Analyse der Auswirkungen auf Budget und Verwaltung

Landeshauptmann Franz Voves vertritt die Steiermark im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union
Landeshauptmann Franz Voves vertritt die Steiermark im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union© Land Steiermark / "europe direct" - Melbinger (Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe)

Graz/Brüssel (01.12.2009) - Der Lissabon-Vertrag stärkt ab heute die Rechte der Regionen in der Europäischen Union. Bei künftigen EU-Gesetzesvorlagen müssen die Kompetenzen von Gemeinderäten und Landtagen berücksichtigt werden und sie vorab in umfangreichen Konsultationen gehört werden. "Die EU muss ab 1. Dezember mit jedem Gesetzesvorschlag auch eine Analyse seiner finanziellen und administrativen Auswirkungen auf die Regionen und Gemeinden vorlegen", erklärte heute der Leiter der Fachabteilung Europa und Außenbeziehungen im Land Steiermark, Mag. Ludwig Rader. Der EU-Ausschuss der Regionen erhält demnach als "Sprachrohr der Gemeinden und Regionen in Brüssel" weitere Rechte und stärkt dadurch seine Stellung gegenüber den anderen EU-Institutionen. Das Land Steiermark ist dort durch Landeshauptmann Mag. Franz Voves bzw. dessen Stellvertreter Hermann Schützenhöfer vertreten.

Der Ausschuss der Regionen kann neue EU-Rechtsakte, die seiner Meinung nach das Subsidiaritätsprinzip verletzen, vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Der Lissabon-Vertrag stärkt auch die beratende Rolle des Ausschusses: So muss er in Zukunft nicht nur von der Kommission und dem Rat, sondern auch vom Europäischen Parlament konsultiert werden. Passiert dies nicht ausreichend, kann er den Gerichtshof einschalten. Darüber hinaus wird dem AdR gemäß dem neuen Vertrag das Recht eingeräumt, von allen drei Institutionen in neuen Politikbereichen, beispielsweise Energie und Umweltschutz, angehört zu werden.

Zusätzlich zur erstmaligen Verankerung des "territorialen Zusammenhalts" als grundlegendem Ziel der Europäischen Union und der Anerkennung des kommunalen und regionalen Selbstverwaltungsrechts sieht der Lissabon-Vertrag auch eine verstärkte Subsidiaritätskontrolle durch nationale und regionale Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen (Landtage) vor.

Die europäische Gesetzgebung wird also in Zukunft weitaus stärker auf die Bedürfnisse der europäischen Bürger und ihrer gewählten kommunalen und regionalen Vertreter eingehen müssen. Durch den Vertrag von Lissabon werden die Anliegen der Bürger im Alltag Europas sichtbarer - was gleichzeitig dazu führen wird, dass auch Europa im Alltag seiner Bürger sichtbarer wird.

Weitere Informationen 

  •  Information des EU-Ausschusses der Regionen
  • Übersicht der Auswirkungen des Vertrags von Lissabon auf Landesverwaltung und Landesgesetzgebung erstellt durch die Fachabteilung Europa und Außenbeziehungen

Weitere Infos

  • Fach-Information: Wie betrifft der Lissabon-Vertrag die Steiermark?

Links

  • AdR-Information zum Lissabon-Vertrag

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  • +43 (0)316 877-4037
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  • Hofgasse 16
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