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E-Government macht Verwaltung noch effizienter

Kleine Änderung mit großer Wirkung

Kinderleicht zu bedienen und spart Zeit und Kosten: E-Government in der Steiermark weiterhin auf Erfolgskurs.
Kinderleicht zu bedienen und spart Zeit und Kosten: E-Government in der Steiermark weiterhin auf Erfolgskurs.© Frankl / bei Quellenangabe honorarfrei

Graz [30.12.2009].- Die Verwaltungsreform ist seit Jahren in aller Munde. Wie hoch genau das Einsparungspotenzial nun wirklich ist, ist schwer zu beantworten. Eines aber ist sicher: An der Effizienzschraube wird in der Landesverwaltung ständig gedreht.


Der Stabstelle E-Government ist es nun gelungen, mit einer - scheinbar kleinen - Veränderung im Bereich der Wohnsitzüberprüfung sowohl Arbeitszeit als auch Kosten einzusparen. Um was geht es dabei genau: "Am einfachsten lässt es sich am Beispiel von Rückläufern von Strafverfügungen erklären", weiß Dipl.-Ing. Franz Grandits, Leiter der Stabstelle E-Government. "Ist eine Strafverfügung unzustellbar, wird sie von der Post an die Behörde retourniert. Die jeweiligen Sachbearbeiter überprüfen dann mit Hilfe des Zentralen Melderegisters (ZMR) den aktuellen Wohnort des Empfängers und ändern die Strafverfügung entsprechend."

Die Experten des Landes Steiermark orteten in diesen Handlungsabläufen, die in zwei voneinander getrennten EDV-Systemen ablaufen, ein Einsparungspotenzial. Organisator Hannes Kasch: "Früher mussten die ZMR-Abfragen per Hand in unsere Fachinformationssysteme übertragen werden. Wir haben diese Abfrage nun in unsere Systeme integriert und können nun die aktuellen ZMR-Daten direkt in das Programm per Mausklick übernehmen. Das bedeutet eine wesentliche Einsparung von Arbeitszeit und verhindert auch Fehler beim Übertragen der Daten."
Das System unterscheidet auch zwischen juristischen und natürlichen Personen und kann auch historische Meldedaten abrufen. So ist beispielsweise über die Adresse des Elternhauses eine neue Adresse des Empfängers erfragbar.
"Datenschutzrechtliche Bedenken konnten von uns mittels Personalisierung ausgeräumt werden. Nur im System berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können diese Abfragen durchführen und das System protokolliert alle Abfragen genau mit. So können wir einer missbräuchlichen Verwendung vorbeugen", erklärt Grandits. Neben den Verwaltungsstrafen wird das System bereits beim Elternbrief und im Waffenwesen eingesetzt. Der große Bereich "Gewerbe" soll demnächst folgen.
Im Rahmen der Kooperation mit dem Bund und den anderen Bundesländern wird daran gearbeitet, dass die für dieses System notwendigen Schnittstellen auch für weitere Register (Firmenbuch, zentrales Vereinsregister) zur Verfügung gestellt werden.

 

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