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Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am 31. März 2011

Neue Wärmeschutz-Regeln auch für Zubauten

Graz (31. März 2011).- Bestimmte wärmeschutztechnische Vorschriften, wie die Einhaltung von Wärmedurchgangs-Koeffizienten oder Wärmedurchlass-Widerständen, sind derzeit bei Errichtung von Neubauten sowie bei Instandsetzungsmaßnahmen vorgesehen. Diese gelten derzeit nicht für Zubauten. Das ändert sich jedoch mit der neuen Steiermärkischen Bautechnikverordnung 2011. Diese am 1. Mai 2011 in Kraft tretende neue Regelung hat Landesrat Gerhard Kurzmann in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Donnerstag, 31. März 2011, eingebracht.
Diese Verordnung basiert auf der Steiermärkischen Baugesetznovelle 2010, die eine Harmonisierung bautechnischer Vorschriften der Länder nach einer Art. 15a B-VG-Vereinbarung zum Inhalt hat.
Das EU-Notifikationsverfahren der Steiermärkischen Bautechnikverordnung 2011 ist bereits abgeschlossen. Diese Verordnung enthält außerdem Vorschriften über „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit; Brandschutz; Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz; Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit; Schallschutz" sowie weitere Regeln über „Energieeinsparung und Wärmeschutz".

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