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Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. April 2011

Neue Verordnung gegen Weinreben-Schädling

Graz (14. April 2011).- Eine neue, aktualisierte „Verordnung zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der goldgelben Vergilbung der Weinrebe" hat Landesrat Johann Seitinger in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung eingebracht. Dieser Pflanzenschädling (Scaphoideus titanus) wurde in den 1950ern aus Nordamerika nach Europa eingeschleppt. Die Rebzikade stellt allein noch keine Gefahr dar. Die rund fünf Millimeter großen Insekten ernähren sich ausschließlich vom Pflanzensaft der Weinreben. Dies kann zur Übertragung von Bakterien führen, die die goldgelbe Vergilbungskrankheit (Flavescence doree) auslösen. In weiterer Folge stirbt der Rebstock ab. Die Ausbreitung dieser Bakterien kann nur durch Rodung gestoppt werden. Die ersten Exemplare wurden in der Steiermark in Klöch im Herbst 2004 entdeckt. Wie die Landes-Weinbauabteilung ermittelte, mussten im Gegensatz zur Steiermark in den letzten Jahren in Slowenien, Friaul und dem Tessin bereits hunderte Hektar Anbaufläche gerodet werden.
Vor Übertragung der Bakterien wird laut neuer Verordnung bei einer neu befallenen Rebpflanze eine Befallszone im Ausmaß von einem Kilometer um diesen Rebstock und eine Sicherheitszone im Ausmaß von fünf Kilometer festgelegt. Tritt in zwei folgenden Vegetationsperioden kein weiterer Befall auf, werden diese Befall - und Sicherheitszonen von Landesseite aufgehoben.
Aufzeichnungen über festgelegte Befalls- und Sicherheitszonen liegen in den Bezirkshauptmannschaften Leibnitz, Radkersburg, Feldbach und in vielen betroffenen Gemeinden auf. Im Vorjahr wurde in 29 Gemeinden kein Befall mehr festgestellt, in 15 anderen Kommunen Befalls- und Sicherheitszonen festgelegt. Die Gesamtbestände eines Weingartens (oder exakt abgegrenzter Abschnitte) müssen der neuen Verordnung zufolge gerodet werden, wenn mehr als 20 Prozent der Rebstöcke befallen sind.

NATURSCHUTZ: Biotopkartierung gesichert

Die Fortsetzung und der Abschluss des Projekts „Biokartierung, Teile der Steiermark" sind sichergestellt. Dafür sorgte Landesrat Gerhard Kurzmann durch Budgetumschichtungen. Damit ist, so der Naturschutzlandesrat, gewährleistet, dass die vom ermittelten Bestbieter im Vorjahr aufgenommenen Arbeiten beendet werden können. Unter Biotopkartierung wird die Erfassung der Lebensräume in einem bestimmten Gebiet verstanden, um die Bedeutung dieser Biotope für den Naturhaushalt zu ermitteln. Dazu werden vor allem Geoinformationssysteme (GIS) eingesetzt. Derzeit sind rund 1.200 Biotope erfasst. Die ersten Untersuchungen betrafen die Bezirke Hartberg, Feldbach, Weiz, Fürstenfeld. Wie aus Dokumenten der Landesnaturschutzabteilung hervorgeht, wurde die Biokartierung zur dauerhaften Erreichung von Naturschutzzielen eingesetzt. Zu diesen Biotopen gehören Moore, Sümpfe, Altarme mit Uferbewuchs, Schilf- und Röhrichtzonen, Schwing-, Trocken- und Halbtrockenrasen. Ferner werden andere ökologisch hochwertige Lebensräume für Tiere und Pflanzen im Rahmen der Biotopkartierung  ermittelt. Mit der Biotopkartierung sollen folgende Ziele erreicht werden: Schaffung von Planungsgrundlagen, Planungssicherheit für künftige Pläne und Projekte, Aufbau eines Biotopverbundes, Verkürzung von naturschutzrechtlichen Verfahren und Orientierungshilfe für die örtliche Raumplanung und die Regionalplanung.

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