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Österreichische Kinder- und Jugendanwälte zum Entwurf des Familienrechtsänderungsgesetz 2013

Kinder- und Jugendanwälte weisen auf Schwachstellen hin

Die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch
Die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch© Foto: steiermark.at/Schüttbacher

Graz (11. Oktober 2012).- Die österreichischen Kinder- und Jugendanwälte haben sich anlässlich ihrer gemeinsamen Herbstkonferenz (STÄNKO) am 10. und 11.10.2012 in Eisenstadt mit vielen kinderrechtsrelevanten Themen, unter anderem dem aktuellen Entwurf zum Familienrechtsänderungsgesetz, beschäftigt.

Sie begrüßen darin den Ansatz der erweiterten Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffenen Kinder in Obsorge- und Scheidungsverfahren. „Jedoch weisen die österreichischen Kinder- und Jugendanwälte ausdrücklich auf die Schwachstellen des Vorhabens hin: Die Absicht der schrittweisen Ausdehnung der derzeit nur in Form von drei örtlich begrenzten Modellprojekten der Familiengerichtshilfe auf das Bundesgebiet ist zu begrüßen. Die praktische Umsetzung dieses Vorhabens muss aber unbedingt parallel mit der neuen Rechtslage inhergehen. Dafür ist für ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung zu sorgen", so die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch.  In diesem Zusammenhang wird explizit darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit des bereits seit 1.7.2010 gesetzlich installierten Kinderbeistandes in der Praxis aus Ressourcen- oder Informationsmangel bundesweit viel zu wenig zum Einsatz kommt.

„Dass die Meinung des Kindes in der Beurteilung des Kindeswohls künftig wesentlich zu berücksichtigen ist, ist als äußerst positiv zu werten", so Pörsch. Es müsse aber auch hier in der Praxis durch entsprechende Begleitmaßnahmen, wie etwa den standardmäßigen Einsatz des Kinderbeistandes sichergestellt werden, dass die Meinung des Kindes tatsächlich in das Verfahren einfließt. Diesbezüglich fehle im Entwurf der Fokus, der das Kind zentral in den Mittelpunkt stellt.

Es gehe nicht um Polarisierung von Väter- und/oder Mütterrechten sondern um die verfassungsrechtlich und in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Kinderrechte, die es umzusetzen gilt.

Die praktischen Erfahren zeigen, dass nachhaltige Entscheidungen im Interesse des Kindes und somit auch für die Eltern in erster Linie nicht vor dem Richter, sondern im Vorfeld durch Vermittlungsgespräche und weitere professionelle Unterstützung erfolgen. Nur so können gemeinsame tragfähige und alltagstaugliche Lösungen erfolgen. Auf die gerichtliche Entscheidung alleine zu setzen ist zu wenig.

Durch die Weiterentwicklung der Rechtslage in Obsorge und Kontaktstreitigkeiten sehen die Kinder- und JugendanwältInnen Österreichs die Chance, eines gesamtgesellschaftliches Umdenkens hin zur gemeinsamen unkündbaren gemeinsamen elterliche Verantwortung.


Rückfragehinweis:

DSAin Mag.a iur. Brigitte Pörsch
p.A. Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
Paulustorgasse 4/III
8010 Graz
Tel.: 0676-86664922
www.kija.at
www.kinderanwalt.at
kija@stmk.gv.at

Graz, am 11. Oktober 2012

 

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