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Steirische Kinder- und Jugendanwältin zur Gewalt in Grazer Jugend-WG

"Man muss sich die strukturellen Bedingungen genauer ansehen"

Die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch
Die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch© Foto: steiermark.at/Schüttbacher

Graz (11. März 2013).- Die steirische Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch nimmt Stellung zu den tragischen Ereignissen in der Grazer Jugend-Wohngemeinschaft: „Leider gibt es immer wieder untragbare Zustände gerade in den Einrichtungen, die dem Schutz der Kinder dienen sollen. Die Empörung ist berechtigt, aber man darf nicht bei ihr stehenbleiben, sondern in aller Gründlichkeit dahinter blicken, Defizite aufdecken und an einem nachhaltigen Kinderschutz arbeiten. Sofortmaßnahmen sind nur Symptombekämpfung, dienen jedoch nicht der Nachhaltigkeit. An einem starken Kinderschutz zu arbeiten heißt, unter Einbeziehung aller – Professionisten und Betroffenen – gemeinsam analysieren, reden und planen. Studien und Konzepte, die gut dokumentieren, was Kinderschutz braucht, gibt es genug –  es braucht nur die nötigen Ressourcen und vor allem den politischen Willen zur Umsetzung eines nachhaltigen Kinderschutzes."

Beziehungen pflegen, Strukturen hinterfragen

Alle beteiligten Minderjährigen der WG – Opfer und Täter – seien, mit vermutlich unterschiedlicher Traumatisierung, Klientinnen und Klienten der Jugendwohlfahrt, unter deren Schutz und in deren Betreuung. „Sozialarbeit heißt unter anderem: Kontakt aufnehmen, Beziehung pflegen, Vertrauen aufbauen, Entwicklungsmöglichkeiten fördern und erweitern. Eine der Fragen, mit denen man sich in diesem speziellen Fall und überhaupt immer wieder auseinandersetzen muss, lautet: Warum konnte diese Vertrauensbeziehung nicht aufgebaut werden?", so Pörsch. Und: „Man muss sich im Besonderen die strukturellen Bedingungen, unter denen Jugendwohlfahrtsarbeit stattfindet beziehungsweise stattfinden muss, genauer ansehen", so die Kinder- und Jugendanwältin. Die Zeit für den persönlichen Kontakt mit den Klientinnen und Klienten – wohl die zentrale und ureigenste Aufgabe von Sozialarbeit – werde durch steigende Fallzahlen, hohen Dokumentationsaufwand, einen Mangel an (qualifiziertem) Personal, die Einführung von Standards vor der Schaffung der dafür notwendigen Arbeitsbedingungen und Ressourcen und vieles mehr deutlich eingeschränkt.  

Nicht ein Mehr an Kontrolle und Dokumentation schaffen in dieser Arbeit Sicherheit, sondern die Entwicklung einer guten Vertrauensbasis, in der sich Kinder und Jugendliche den Sozialarbeitern, Pädagogen und Betreuern anvertrauen können. „Und es müssen endlich die Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die es braucht, um an Beziehungen zu arbeiten. Zudem muss an den strukturellen Bedingungen gearbeitet werden, die mitunter auch Gewalt bedeuten", fordert Pörsch.

Lobbying für benachteiligte Gruppen

Das Netzwerk gegen sexualisierte Gewalt in der Steiermark entwickelte vor Jahren Standards zum Thema „Gewalt in Institutionen". „Diese liegen trotz damaliger Aufforderung an die Politik, sich damit auseinanderzusetzen, in einer der vielen Schubladen. Es scheint wenig politisches Interesse für die Umsetzung präventiver Maßnahmen gegen Gewalt zu geben. Lobbying für benachteiligte Gruppen, wird im Gegensatz zu wirtschaftlichem Lobbying wenig gehört, der volkswirtschaftliche Zusammenhang von der Politik scheinbar (noch) nicht erkannt. Auch konstruktive und sachliche Kritik ist nur schwer erfolgreich einzubringen", kritisiert die Kinder- und Jugendanwältin.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark wünsche sich einen schuldzuweisungsfreien, fachlichen Austausch über Wahrnehmungen aus unterschiedlichen Kontexten und vor allem eine aktive inhaltliche Auseinandersetzung seitens Politik und Verwaltung außerhalb von „Krisensituationen".

Hinweis: Am 9. und 10. April 2013 veranstaltet die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark eine Fachtagung zum Thema „Qualitätsentwicklung in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Eltern an der Schnittstelle von öffentlicher Jugendwohlfahrt und stationären Hilfen" im Raiffeisenhof in Graz. Nähere Informationen und Anmeldungen unter www.kinderanwalt.at.

Rückfragehinweis: Brigitte Pörsch, 0316/877-4921.

 

Graz, am 11. März 2013

 

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