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Reform-Gemeinden können bis 30.9. noch bis zu 200.000 Euro abholen

Richtlinien für den Gemeindestrukturreform-Fonds beschlossen:

LR Buchmann, LH-Vize Schützenhöfer, LH Voves und LR Vollath nach der heutigen Regierungssitzung im Weißen Saal der Grazer Burg, v.l.
LR Buchmann, LH-Vize Schützenhöfer, LH Voves und LR Vollath nach der heutigen Regierungssitzung im Weißen Saal der Grazer Burg, v.l. © steiermark.at/ Leiss; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (20. Juni 2013).- "Zusätzlich zu den 200.000 Euro an Fusionsprämie des Finanzausgleichsgesetzes (pro wegfallender Gemeinde) können reformwillige steirische Gemeinden bis zu 200.000 Euro an steirischen Fördermitteln abholen", erklärten die steirischen Reformpartner Landeshauptmann Franz Voves und Landeshauptmann-Vize Hermann Schützenhöfer nach der heutigen Regierungssitzung (20.6.2013) in der auch die Richtlinien für die Gewährung von Mitteln des steirischen Reformfonds beschlossen wurden.

All jene Gemeinden, die bis 30. September 2013 einen formal gültigen Gemeinderatsbeschluss über eine freiwillige Vereinigung mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden gemäß dem Leitbild zur Gemeindestrukturreform gefasst haben, erhalten eine Mindestförderung von 50.000 Euro. Für alle Gemeinden, die bereits in der Entscheidungsphase (vor dem 31.1.2013) einen Grundsatzbeschluss zur freiwilligen Vereinigung gefasst haben, gibt es weiters einen Zuschlag von 50 Euro pro Einwohner. Insgesamt ist die Förderhöhe aus dem steirischen Reformfonds aber mit einem Betrag von 200.000 Euro pro Gemeinde gedeckelt. "Die steirischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurden gleich nach der Regierungssitzung per Brief über diesen Beschluss informiert", so die Landeshauptleute, die betonten, dass "mit Ende September die Freiwilligenphase zu Ende geht". 

Die steirischen Reformfondsmittel stehen den Gemeinden bereits heuer und nächstes Jahr zur Verfügung. Sie können neben Gemeindeprojekten auch für vorzeitige Darlehenstilgungen oder unbedeckte außerordentliche Vorhaben verwendet werden. Der Förderungsantrag ist bis 30. September 2013 an die Abteilung 7 Landes- und Gemeindeentwicklung zu stellen. Das dafür notwendige Formular gibt es auf der Gemeindestrukturreform-Homepage  www.gemeindestrukturreform.steiermark.at.

Den Brief an die steirischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Richtlinien für die Gewährung der Reformfondsmittel finden Sie  hier. 

 Videobeitrag am Videoportal

Graz, am 20. Juni 2013

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
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