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Tierschutz rund um Weihnachten und Silvester

Steirische Tierschutzombudsfrau ruft zu achtsamem Umgang mit Mitgeschöpfen auf

Die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck
Die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck © Foto: steiermark.at; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (20. Dezember 2013).- Die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck appelliert an die Steirerinnen und Steirer, rund um Weihnachten und Silvester auch das Wohl der Tiere nicht aus den Augen zu verlieren. „Ich rate dringend dazu, es sich gut zu überlegen, bevor man sich ein Tier anschafft. Tiere sind weder als Weihnachtsgeschenk noch als Spielzeug geeignet, sie sind Lebewesen mit Gefühlen, so wie wir Menschen", erklärt Fiala-Köck. Man müsse sich vor der Anschaffung eines Tieres überlegen, dass dieses ja mehrere Jahre versorgt werden muss. Auch die Kosten für Futter, Tierarzt und vieles mehr seien zu bedenken. „Auch sollte man sich vorher gut überlegen, welches Tier zu einem passt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tierschutzombudsstelle beraten gern und stellen auch Informationsmaterial zur Verfügung", so die Tierschutzombudsfrau. Auch Tierschutzlandesrat Gerhard Kurzmann rät: „Tiere sind keine Weihnachtsgeschenke und gehören nicht unter den Christbaum! Es handelt sich um Lebewesen, für die man Verantwortung übernehmen muss." 

Auch das Abschießen von Raketen und Knallkörpern zu Silvester ist aus Sicht des Tierschutzes abzulehnen − und zudem im Ortsgebiet auch gar nicht erlaubt. „Das Zünden von Feuerwerkkörpern ab der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist laut Paragraf 38 des Pyrotechnikgesetzes 2010 verboten – dazu zählt auch die unkontrollierte Verwendung von Schweizer Krachern zum Jahreswechsel. Weiters ist nach den Bestimmungen dieses Gesetzes die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Tierheimen und Tiergärten untersagt", erläutert Fiala-Köck.

„Tiere leiden nicht zuletzt auch deshalb besonders unter Feuerwerken und ,Silvesterknallereien', da sie über keinen Zeitbegriff verfügen und somit diesen Leiden willkürlich ausgesetzt sind und diese in keinen zeitlichen Zusammenhang bringen können. Unsere Mitgeschöpfe werden dadurch in schwere Angst versetzt", erklärt die Tierschutzexpertin.

Aus der Sicht des Tierschutzes und des Tierwohls ersucht Fiala-Köck die zuständigen Gemeinden, diese gesetzlichen Bestimmungen zum Wohl unserer Tiere einzuhalten. Tierschutzlandesrat Gerhard Kurzmann meint dazu: „Nicht nur für unsere Umwelt, auch für Tiere ist die Silvester-Knallerei Jahr für Jahr eine Tortur. Am 1. Januar explodieren jährlich die Feinstaubwerte nicht selten auf das Fünffache der normalen Belastung. Aber auch für Tiere kann der Raketenlärm schlimme Folgen haben. Darum: Am Neujahrsabend Tiere nicht alleine in lauter Umgebung lassen!"

Für Rückfragen stehen Ihnen die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck unter Tel.: 0676/86 66-39 66 zur Verfügung

Graz, am 20. Dezember 2013

 

 

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