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Brauchtumsfeuer zweimal jährlich erlaubt

Verbrennen von Abfällen wird mit einer Geldstrafe bestraft

Graz.- (10. April 2014) Nur zwei Mal im Jahr sind sogenannte Brauchtumsfeuer erlaubt: am Ostersamstag und am 21. Juni zur Sonnenwende. Wilhelm Himmel, Nachhaltigkeitskoordinator der Steiermark: „Beim Brauchtumsfeuer dürfen nur trockene biogene Materialien wie zum Beispiel Strauch- und Baumschnitt ohne Rauch- und Geruchsentwicklung verbrannt werden. Ansonsten gilt ein ganzjähriges Abbrennverbot." Biogene Materialien gehören grundsätzlich in den Biomüll oder in die Einzel- bzw. Gemeinschaftskompostierung.

Ein ausnahmsloses Verbot von Brauchtumsfeuern gilt in Graz. In den nachstehend angeführten Gemeinden darf jeweils nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden, das von der Gemeinde veranstaltet wird: Feldkirchen bei Graz, Fernitz, Gabersdorf, Gössendorf, Grambach, Gralla, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Kalsdorf, Kaindorf an der Sulm, Lang, Lebring, Leibnitz, Mellach, Obervogau, Pirka, Raaba, St. Veit am Vogau, Seiersberg, Spielfeld, Straß, Tillmitsch, Unterpremstätten, Vogau, Wagna, Weitendorf, Werndorf, Wildon, Wundschuh und Zettling. Die Gemeinde hat dieses Brauchtumsfeuer bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung des Verbotes in der Stadt Graz und den oben genannten Gemeinden beträgt das maximale Strafausmaß 3.630 Euro.

Außerhalb der oben angeführten Bereiche dürfen Brauchtumsfeuer auch von Privaten entfacht werden. Brauchtumsfeuer dürfen auf keinen Fall zur Entsorgung brennbarer Abfälle missbraucht werden (BGBl. I Nr. 102/2002 i. d. F. BGBl. I Nr. 9/2011). Das Verbrennen von Abfällen (wie z.B. Kunststoffe, Dachpappe, Autoreifen, Sperrmüll) im Freien oder in Feuerstätten, die dafür nicht ausdrücklich behördlich genehmigt sind, ist strengstens verboten. Die Strafhöhe beim gesetzwidrigen Verbrennen von Abfällen beträgt bis zu 36.340 Euro. 

Für Fragen steht Nachhaltigkeitskoordinator Wilhelm Himmel unter 0676/8666-2153 gerne zur Verfügung. Nähere Informationen können auf der  Homepage nachgelesen werden.

Graz, am 10. April 2014

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at 
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