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Endspurt für die steirische Gemeindestrukturreform

125 Regierungskommissäre bestellt

Graz (5. Dezember 2014).- Per 1. Jänner 2015 gibt es 287 steirische Gemeinden, von denen viele aufgrund der Vereinigung von zwei oder mehreren Gemeinden entstehen. Diese Veränderungen machen eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig.

Für diese Gemeinden beziehungsweise ihre Kommissäre, die ab 1.1.2015 in den neu entstandenen Gemeinden das offizielle Gemeindeorgan sind, gibt es noch viel zu tun. Rat und Anleitung können sie sich aus dem von der Gemeindeabteilung 7 erstellten Maßnahmenkatalog holen, der Mitte Oktober an alle Gemeinden erging, die von einer Gebietsänderung betroffen sind. Gemeindeabteilungs-Leiterin Doris Kampus: „Die Umsetzung der Gemeindestrukturreform bedarf einer umsichtigen und vorausschauenden Vorbereitung. Diese Information soll die Gemeinden bei der Umsetzung der Gemeindestrukturreform unterstützen." Wo die neue Gemeinde ihr Gemeindeamt etabliert beziehungsweise ob sie Außenstellen als Bürgerservice einrichtet, bleibe ausschließlich den Gemeinden überlassen, so Kampus. Ebenso die Entscheidung ob man Ortsteilbürgermeister einsetzen will oder nicht.

Rechte und Pflichten
Zu regeln gibt es vieles. Wenn sich zwei oder mehr Gemeinden vereinigen oder vereinigt werden, dann hat dies den vollständigen Übergang der Rechte und Pflichten der betroffenen Gemeinden auf die neue Gemeinde zur Folge. Die neue Gemeinde hat Anfang Jänner 2015 neue Gemeindekonten für die Abstattung der Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinde einzurichten. Die bestehenden Girokonten der Altgemeinden dienen nur mehr dazu, die Buchhaltung der Altgemeinden abzuschließen. Es gibt auch den Fall, dass einzelne Gemeinden auf zwei Gemeinden aufgeteilt werden. Diese Gemeinden haben mit den aufnehmenden Gemeinden einen Vertrag abzuschließen, der die Vermögensaufteilung gesondert regelt.

Regierungskommissäre
In den letzten Wochen wurden insgesamt 125 Regierungskommissäre bestellt, die solange die Gemeindegeschäfte führen bis nach der Gemeinderatswahl im Frühjahr der neue Gemeinderat gewählt ist. Der Großteil von ihnen sind Bürgermeister oder Amtsleiter.

Beispiele für wichtige Aufgaben der Gemeinden:
• Anschriften der neuen Gemeinde sind bis Jahresende der Gemeindeabteilung bekanntzugeben
• Die neue Gemeinde muss per 1. Jänner 2015 über die neuen Mailadressen (Gemeinde-, Dienststellen- und Personenadressen) und über den neuen Internetauftritt erreichbar sein.
• Die neue Gemeinde muss ab Jahresanfang über eine einheitliche Organisation des Gemeindeamtes verfügen.

Beispiele für wichtige Aufgaben der Regierungskommissäre:
• Einrichtung neuer Bankkonten
• Erlass von Verordnungen, um einen Schaden von der Gemeinde abzuwenden
• Anhängige Verwaltungsverfahren weiterführen
• Als Vorstand des Gemeindeamtes und als Leiter der Wahlbehörde fungieren
• Den Entwurf der Rechnungsabschlüsse aller von der Gemeindevereinigung betroffenen Altgemeinden erstellen

Mehr zur Gemeindestrukturreform unter  www.gemeindestrukturreform.steiermark.at.

Graz, am 5. Dezember 2014

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Mag. Ingeborg Farcher unter Tel.: +43 (316) 877-4241, bzw. Mobil: +43 (676) 86664241 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: ingeborg.farcher@stmk.gv.at 
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