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Mit heutigem Regierungsbeschluss verkauft das Land Steiermark seine für den Betrieb der Feistritztalbahn von Weiz nach Birkfeld erforderlichen Grundstücke um einen symbolischen Anerkennungspreis von 1 Euro an die Feistritztalbahn Betriebs GmbH. „Für die Instandsetzung der Eisenbahnanlage gibt es seitens des Verkehrsressorts einen zweckgewidmeten Beitrag in der Höhe von 235.000 Euro. Damit wurde endgültig `grünes Licht´ für eine erfolgreiche Weiterentwicklung dieses touristischen Leitbetriebes gegeben", freut sich Verkehrslandesrat Jörg Leichtfried.
LR Jörg Leichtfried
LR Jörg Leichtfried
Die Feistritztalbahn ist eine 24 Kilometer lange Schmalspurstrecke von Weiz nach Birkfeld, die bislang im Eigentum der Steiermärkischen Landesbahnen und somit des Landes Steiermark stand. Der öffentliche Bahnverkehr wurde bereits im Jahr 1971 eingestellt. Daran anschließend erfolgte in diesem Jahr bereits die Einrichtung eines Dampfbummelzugbetriebes, als dessen Betreiber sowohl der Verein „Freunde der Feistritztalbahn" als auch die Feistritztalbahn Betriebs GmbH. angegeben werden. Mit Regierungssitzungsbeschluss vom 21. Mai. 2015 wurde die Abwicklung des Verkaufsprozesses in Bezug auf die Veräußerung der Feistritztalbahn an die Feistritztalbahn Betriebs GmbH. zu einem symbolischen Anerkennungspreis von 1 Euro genehmigt. Die Beantragung der Einstellung des öffentlichen Eisenbahnverkehrs sowie des Erlöschens der eisenbahnrechtlichen Konzession beim Bundesministerium für Verkehr, Infrastruktur und Technologie (BMVIT) wurde von der Landesregierung am 6. August 2015 beschlossen und vom Verkehrsministeriums am 15. Jänner 2016 antragsgemäß bestätigt. „Seitens der Abteilung 16 wurden in den letzten Monaten intensive Vorarbeiten zur Abwicklung des Verkaufs der betroffenen Liegenschaften geleistet und in der Folge Notar Gerfried Frizberg mit der Erstellung eines Kaufvertrags beauftragt. Das entsprechende Vertragswerk liegt nun vor und wurde mit der Käuferin bereits abgestimmt", so Verkehrslandesrat Jörg Leichtfried. Zusammengefasst werden mit Ausnahme einer Teilfläche im Bereich des Bahnhofes Anger sämtliche mit der Anlage verbundenen Grundstücke übertragen.

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