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Beste steirische Jungmusiker und Musiker ausgezeichnet

Auszeichnung: Jungmusikerinnen und Jungmusiker wurden in der Aula der Alten Universität ausgezeichnet
Auszeichnung: Jungmusikerinnen und Jungmusiker wurden in der Aula der Alten Universität ausgezeichnet© Fotos: steiermark.at/FotoFischer, Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei
Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer konnte insgesamt 174 Jungmusiker auszeichenen
Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer konnte insgesamt 174 Jungmusiker auszeichenen

Graz (3. März 2016).- Heute Nachmittag (3.3.2016) wurden die besten steirischen Jungmusikerinnen und -musiker von Landeshauptmann und Blasmusikreferent Hermann Schützenhöfer bereits zum neunten Mal im Rahmen eines Festakts in der Aula der Alten Universität in Graz geehrt. Zahlreiche Musikerinnen und Musiker haben im vergangenen Jahr die Prüfung zum Leistungsabzeichen absolviert. Von diesen haben 177 Absolventen die Prüfung mit dem Abzeichen in Gold bestanden, davon drei Musikerleistungsabzeichen und 174 Jungmusikerleistungsabzeichen. Erstmals wurden heuer auch die Absolventinnen und Absolventen des Basiskurses Ensembleleitung-Blasorchester ausgezeichnet.

Schützenhöfer hob in seiner Eröffnungsansprache die Leistungen der Musikerinnen und Musiker hervor: „Ich bin jetzt bereits über zehn Jahre zuständiger Referent für die Blasmusik. Die Förderung der Jugend war mir immer ein ganz besonderes Anliegen. Dieser Empfang soll symbolisch die Wertschätzung des Landes für die Leistungen der steirischen Musikerinnen und Musiker ausdrücken. Ich gratuliere allen Absolventinnen und Absolventen sehr herzlich, sie haben eine grandiose Leistung vollbracht."

Das Jungmusiker-Leistungsabzeichen kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr erworben werden, ab dem 31. Lebensjahr kann man das Musiker-Leistungsabzeichen (jeweils in Bronze, Silber oder Gold) erwerben. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Hier finden Sie eine  Liste mit allen Gewinnerinnen und Gewinnern des Leistungsabzeichens in Gold.

Graz am 3. März 2016

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
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