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Neue Heimat für steirische Storchenstation gesucht

Benötigt wird ein mindestens 3.000 Quadratmeter großes Grundstück

Steirische Störche suchen ein neues Zuhause.
Steirische Störche suchen ein neues Zuhause.
Die Storchstation soll auch Platz für brütende Tiere bieten.
Die Storchstation soll auch Platz für brütende Tiere bieten.© Fotos: Rosenthaler; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (17. Juni 2016).- Die steirische Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck und der „Storchenvater" Helmut Rosenthaler suchen ein Grundstück für eine neue Storchenstation. Die bisherige Storchenstation in Tillmitsch liegt leider so ungünstig, dass sie aufgelöst werden muss.

Das Grundstück für die neue Storchenstation sollte für zirka 30 Störche Platz bieten, komplett eingezäunt sein und eine Fläche von mindestens 3.000 Quadratmetern aufweisen. Unter den aufgenommenen Pflegestörchen bilden sich Brutpaare. Diese brauchen die Möglichkeit der ungestörten Brutpflege und sollten daher von den anderen Störchen getrennt gehalten werden. Die Pflegestörche benötigen genügend Auslauf, damit sie auch selbst auf Futtersuche gehen können.

An dem Grundstück darf keine stark frequentierte Straße vorbeiführen; um ein gefahrloses Zu- und Abfliegen der Störche zu gewährleisten, dürfen auch keine Stromleitungen vorhanden sein. Wegen der möglichen Verschmutzung von Hausdächern und einer eventuellen Geruchsbelästigung sollte das Grundstück außerhalb des Siedlungsgebietes liegen. Es sollten auch keine stark lärmerregenden Objekte in der Nähe sein. „Es wäre schön, wenn uns das Grundstück möglichst kostengünstig zur Verfügung gestellt wird", so Rosenthaler. Auch die Gemeinde Tillmitsch selbst wird mit Nachdruck nach einem geeigneten Grundstück suchen.

Die Grundvoraussetzungen für eine Storchenstation sind folgende:

  • Das Landen und Abfliegen muss für die Störche gut möglich sein.
  • Auf dem Grundstück müssen mindestens zwei bis drei Auswilderungshorste für die Jungstörche zur Verfügung stehen.
  • Zur Futteraufnahme sollten trotz dieser angegebenen Grundstücksgröße noch Wiesenflächen für frei fliegende Störche vorhanden sein.
  • Zur Entnahme von Wasser zum Trinken und zum Baden in Pfützen sollte entsprechendes Wasservorkommen gegeben sein.
  • Die Volierengrößen müssen den gesetzlichen Regelungen entsprechen. 
  • Zur Versorgung der Störche muss ein Stationsgebäude mit benötigten Nebengebäuden vorhanden sein (Quarantäne, Behandlungsraum, Lager für Kühltruhen, sanitäre Anlage, Aufenthaltsraum; Gebäudefläche zirka 63 Quadratmeter).
  • Eine seichte Wasserfläche zum Trinken und Baden und eine geeignete Bepflanzung als Schattenspender und zur Versorgung mit Nistmaterial.
  • Angrenzende Wiesenflächen für eine ungestörte Futteraufnahme.
  • Konsens mit der örtlichen Jägerschaft.

Tierschutzlandesrat Anton Lang bekräftigt die Wichtigkeit, hier zu einer Lösung zu kommen: „Das Finden von geeigneten Grundstücksangeboten erfordert sicherlich Kompromisse aller Beteiligten, jedoch sollte es die Bedeutung dieser Einrichtung für den Tier- und Naturschutz in der Steiermark ermöglichen, diese zu erzielen. Ich hoffe darauf, dass bald ein Grundstück gefunden wird, auf dem sich die Storchenstation umsetzen lässt. Ein Ort, auf dem sie ihre sehr gute Arbeit der vergangenen Jahre fortführen kann."

Nähere Informationen gibt es beim „Storchenvater" Helmut Rosenthaler unter der Telefonnumer 0664/59 79 583 oder unter  www.der-storchenvater.com.

Graz, am 17. Juni 2016

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at 
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