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Tätigkeitsbericht der Landes-Gleichbehandlungsbeauftragten

Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes und der Behinderung am häufigsten

Gleichbehandlungsbeauftragte Sabine Schulze-Bauer mit ihrem fünften Tätigkeitsbericht
Gleichbehandlungsbeauftragte Sabine Schulze-Bauer mit ihrem fünften Tätigkeitsbericht© Foto: steiermark.at/Streibl; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (26. April 2017).- Der bereits fünfte Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes Steiermark steht seit heute (26.04.2017) der Öffentlichkeit zur Verfügung. „Insgesamt 1125 Beratungen wurden von 2014 bis 2016 durchgeführt. Die Anzahl an Anfragen zu Gleichbehandlung in den Bereichen Beschäftigung sowie Aus- und Weiterbildung sind leicht rückläufig. Diskriminierungen aufgrund des Geschlechtes und einer Behinderung werden am häufigsten genannt", betont Gleichbehandlungsbeauftragte Sabine Schulze-Bauer. Insgesamt kennt das Landes-Gleichbehandlungsgesetz, das die Grundlage ihrer Arbeit bildet, sechs verschiedene Diskriminierungstatbestände: Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung. Zuständig ist die Gleichbehandlungsbeauftragte für alle Bediensteten des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Personen, die sich hier um eine Anstellung bewerben. Auch Menschen, die durch Maßnahmen des Landes oder der Gemeinden benachteiligt werden, steht sie beratend zur Seite.

Frauenanteil in Führungspositionen leicht gestiegen
Das Land Steiermark forciert nicht nur die Gleichbehandlung, sondern wirkt zudem der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen, vor allem in leitenden Funktionen, entgegen. „Der Frauenanteil in Führungspositionen ist leicht gestiegen, aber leider ist er immer noch nicht ausgewogen. Konkret lag er mit Stichtag 31.12.2016 bei 28,6 Prozent. Auch Teilzeitjobs werden großteils von Frauen in Anspruch genommen", erklärt die Expertin.

Die Altersstruktur im steirischen Landesdienst zeigt folgendes Bild: 74 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind älter als 40 Jahre. Das durchschnittliche Alter von Frauen liegt bei 45 Jahren und bei Männern 47 Jahre. Angeordnete Überstunden werden hauptsächlich von Männern geleistet. „Insgesamt 36 Männer gingen in Väterkarenz, was eine leichte Steigerung bedeutet. Mit insgesamt 496 ‚begünstigt Behinderten′ ist das Land Steiermark wieder Vorreiter bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung", unterstreicht Schulze-Bauer.

Für Fragen steht Sabine Schulze-Bauer unter 0676/8666-4826 gerne zur Verfügung. Weitere Details finden sie im aktuellen  Tätigkeitsbericht.

Graz, am 26. April 2017

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at 
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