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Landesräte Kampus und Drexler zu "Sozialhilfe neu"

Graz (13. März 2019).- Die steirischen Landesräte Doris Kampus und Christopher Drexler nehmen zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das heute (13.3.2019) den Ministerrat passiert hat, wie folgt Stellung: Für Menschen mit Behinderung in der Steiermark wird es keinerlei Schlechterstellung durch das neue Sozialhilfegrundsatzgesetz geben. „Wir haben uns massiv dafür eingesetzt, dass die vorbildliche Lösung in der Steiermark erhalten bleiben kann. Das ist uns gelungen", zeigen sich die Landesräte Doris Kampus und Christopher Drexler in einer ersten Reaktion sehr erleichtert. Menschen mit Behinderung werden in der Steiermark daher weiterhin auf Basis des steirischen Behindertengesetzes sozial abgesichert sein und Anspruch auf Lebensunterhalt haben.

Landesrätin Doris Kampus: „Es bleibt das Ziel der steirischen Sozialpolitik, Menschen möglichst rasch in die Lage zu versetzen, ihr Leben selbständig zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Einführung der verpflichtenden Erwachsenensozialarbeit zu diskutieren sein."

Landesrat Christopher Drexler: „Es ist wichtig und besonders erfreulich, dass es nun wieder zu einer bundeseinheitlichen Regelung der Mindestsicherung kommt. Es wurde sichergestellt, dass ein merkbarer Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistung besteht, denn das gilt es klar zu trennen."

Das nächste Ziel wird es nun sein, den vorliegenden Entwurf genau zu prüfen und im Rahmen des Gestaltungsspielraumes, den die Bundesländer haben, umzusetzen.

Für Rückfragen stehen Martin Link unter 0664/9475301 sowie Michael Eisner unter 0676/8666-4471 gerne zur Verfügung.

Graz, am 13. März 2019

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at 
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