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Schwanberg wird neuer Bäderkurort

Kurbezirks-Verordnung wurde in Regierungssitzung eingebracht. Beschluss soll in nächster Sitzung erfolgen:

Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landesrat Christopher Drexler freuen sich über den zehnten steirischen Bäderkurort Bad Schwanberg.
Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landesrat Christopher Drexler freuen sich über den zehnten steirischen Bäderkurort Bad Schwanberg.© steiermark.at/Streibl; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (12. Dezember 2019).- Im Oktober wurde von der Steiermärkischen Landesregierung ein Anerkennungsbescheid für den „Bäderkurort Bad Schwanberg" erlassen. In der heutigen Sitzung der Landesregierung wurde von Gesundheitslandesrat Christopher Drexler eine Verordnung eingebracht, mit der der Kurbezirk - also das Gebiet, das als Kurort anerkannt wird - festgelegt wird. Der Bäderkurort Bad Schwanberg wird das gesamte Gemeindegebiet von Schwanberg umfassen. Der Beschluss der Verordnung soll in der nächsten Sitzung der Landesregierung erfolgen. Inklusive Schwanberg und dem jüngst anerkannten Bäderkurort Loipersdorf, gibt es in der Steiermark 18 Kurorte, zehn davon sind Bäderkurorte.

Schwanberg erfüllt Voraussetzungen als Bäderkurort
Der Antrag auf Anerkennung als Kurort ist von der Gemeinde zu stellen, über deren Gemeindegebiet sich der Kurbereich erstrecken soll. Dieser Kurort muss per Bescheid der Landesregierung auf Basis des Steiermärkischen Heilvorkommen- und Kurortgesetzes anerkannt werden. Dafür gilt es genau definierte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen und entsprechende Bedingungen und Auflagen vorzuschreiben. Letztendlich ist das genaue Gebiet - der sogenannte Kurbezirk - per Verordnung festzulegen. Wichtige Voraussetzungen für die Anerkennung eines Kurortes ist ein natürliches Heilvorkommen. Die Marktgemeinde Schwanberg verfügt über ein Heilvorkommen in Form eines Heilpeloides mit der Bezeichnung „Hochmoor von Garanas″, das mit Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 25.03.1965 anerkannt wurde. Es wird in Form eines Heilmoorbades genutzt.

Außerdem müssen beispielsweise eine einwandfreie und ausreichende Trinkwasserversorgung, Maßnahmen gegen Lärmbelästigungen und bestimmte Verkehrsbelästigungen, ausreichende medizinische Versorgung durch die Anwesenheit von Ärzten und das Vorhandensein einer Apotheke, die Lebensmittelversorgung, bestimmte Voraussetzungen erfüllende Unterkünfte für einen Kurort sowie ausreichend geschultes Personal für die Nutzbarmachung des Heilvorkommens vorhanden sein.

Nach Anerkennung als Bäderkurort erfolgt Festlegung des Kurbezirkes und der Kurabgabe
Am 21. Oktober 2019 wurde der Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung ausgestellt, mit dem Schwanberg als Bäderkurort anerkannt wurde. Mit Beschluss der heute eingebrachten Verordnung, wird das genaue Gebiet des Kurbezirkes festgelegt. Anschließend wird die Höhe der Kurabgabe festgelegt. Sie soll per 1. April 2020 eingehoben werden. Dazu erfolgt die Gründung eines Kurfonds sowie die Bestellung einer Kurkommission, die über die Verwendung der Mittel im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entscheidet.

LH Schützenhöfer: „Es unterstreicht die hervorragende Lebensqualität in der Steiermark, dass nach Bad Loipersdorf nun mit Schwanberg eine weitere steirische Gemeinde alle notwendigen Voraussetzung für die Anerkennung als Bäderkurort erfüllt. Ich gratuliere allen Verantwortlichen zu diesem Erfolg."

LR Drexler: „Ich freue mich außerordentlich, dass wir so kurz nach Abschluss der Verfahren für Bad Loipersdorf nun auch mit dem zehnten steirischen Bäderkurort, Bad Schwanberg, in der Zielgeraden sind und bald die Verordnung über den Kurbezirk beschließen werden können. Das ist eine Auszeichnung für die Gemeinde und gleichzeitig ein wichtiger Impuls für die gesamte Region. Denn wir wollen unsere steirischen Heilvorkommen auch nach außen stolz präsentieren."

Graz, am 12. Dezember 2019

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at 
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