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Rasche Information über das SARS-CoV-2-Testergebnis

Negativ getestete Personen werden per SMS verständigt

Graz (14. Oktober 2020).- In den vergangenen Wochen wurden in der Steiermark verstärkt Corona-Testungen durchgeführt. Ein wichtiger Aspekt im Bereich der Teststrategie ist die zeitnahe Informationsübermittlung an die Betroffenen. Daher hat das Land Steiermark die Verständigung per SMS von Personen mit negativem COVID-19-Testergebnis geprüft und eingeführt.

Auf Grund der aktualisierten Empfehlung des Gesundheitsministeriums vom 25. September 2020 bezüglich der „behördlichen Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung“ ist nun zusätzlich zu den Verdachtsfall-Testungen auch die Testung von Kontaktpersonen vorgesehen. Die SMS-Verständigung wurde auch auf diesen Personenkreis ausgedehnt, sofern ein negatives Testergebnis erhoben werden konnte.

Ziel dieser Maßnahme ist die rasche Information der betroffenen Steirerinnen und Steirer. Mit dieser SMS-Nachricht wird allerdings ein behördlicher Absonderungsbescheid nicht aufgehoben. Nach wie vor müssen Kontaktpersonen der Kategorie I eine zehntägige Quarantäne einhalten. In absehbarer Zeit werden auch Personen, deren Test einen positiven Erregernachweis erbracht hat, per SMS vom Ergebnis verständigt werden. In jedem Fall werden nachweislich infizierte Personen von der Gesundheitsbehörde kontaktiert und die dafür vorgesehenen behördlichen Absonderungsmaßnahmen per Bescheid verordnet.

Graz, am 14. Oktober 2020

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