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Vereinfachte Verfahren bei steirischen Behörden

Anträge im Sozialbereich können elektronisch, per Mail oder Telefon gestellt werden

Landesrätin Doris Kampus versichert, dass alle sozialen Einrichtungen in der Steiermark geöffnet bleiben.
Landesrätin Doris Kampus versichert, dass alle sozialen Einrichtungen in der Steiermark geöffnet bleiben.© Bild: Land Steiermark/Peter Drechsler; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (1. November 2020).- Anträge auf Mindestsicherung und andere soziale Hilfen können erneut elektronisch oder telefonisch eingebracht werden. Auslaufende Bescheide werden automatisch bis Ende November verlängert.

„Um alle Menschen, die dringend soziale Unterstützung brauchen, weiterhin optimal unterstützen zu können, führen wir in der Sozialabteilung wieder vereinfachte Verfahren ein. Bürgerinnen und Bürger können Anträge elektronisch, per Mail oder ausnahmsweise auch mündlich per Telefon an die zuständige Gemeinden, die Bezirkshauptmannschaften, das Magistrat Graz oder bei der Landesregierung einbringen“, erläutert Soziallandesrätin Doris Kampus. „Somit ist die soziale Basisabsicherung in der Steiermark für tausende Menschen auch weiterhin sichergestellt.“

Diese Regelung wird heute mit einem entsprechenden Erlass durch die Sozialabteilung im Auftrag der Soziallandesrätin klargestellt. Sie gilt einstweilen bis 30. November 2020. Konkret bedeutet dies, dass im Fall eines telefonischen Antrags von diesem Tag an die Leistungen zu gewähren sind, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unterlagen sind per Mail oder auf dem Postweg nachzureichen.

Des weiteren werden Bescheide in der Mindestsicherung, die mit Ende Oktober auslaufen, automatisch um ein Monat bis Ende November verlängert. „Für Notfälle steht auch eine Überbrückungshilfe zur Verfügung, die auch schon vor Abschluss der Verfahrens gewährt werden kann“, hebt Kampus hervor.

Graz, am 1. November 2020

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