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Steirische Landesspitze begrüßt Fristverlängerung des Gemeindehilfspakets

Landesregierung wird steirisches Gemeindepaket dementsprechend anpassen

Graz (9. Juli 2021).- Vor der Sommerpause beschloss der Nationalrat die Verlängerung der Fristen für das Gemeindepaket. Konkret werden die Fristen für die Antragseinbringung, den Projektbeginn sowie für die Endabrechnung von Projekten um ein Jahr – bis Ende 2022 – verlängert.

Die Steiermärkische Landesregierung wird das, in Österreich einzigartige, steirische Gemeindepaket dementsprechend anpassen und damit sicherstellen, dass Städte und Gemeinden auch die steirischen Förderungen weiterhin abholen können.

Die Landesspitze der Steiermark begrüßt diesen Schritt. Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang betonen: „Wir sind froh, dass sich der unermüdliche Einsatz für unsere Gemeinden gelohnt hat. Die Corona-Pandemie hat unsere Städte und Gemeinden in den vergangenen Monaten besonders gefordert. Umso wichtiger ist es, sie am Weg aus der Krise bestmöglich zu unterstützen. Mit der Fristverlängerung bis Ende 2022 wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, möglichst viele Investitionen für die Steirerinnen und Steirer umzusetzen. Als Steiermärkische Landesregierung werden wir auch unser Gemeindepaket dementsprechend anpassen und sicherstellen, dass unsere Kommunen auch die steirischen Gelder weiterhin abholen können.“

Graz, am 9. Juli 2021

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