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Steiermark ermöglicht Geschäftsöffnungen am 19. Dezember

LR Barbara Eibinger-Miedl (l.) und LR Doris Kampus (r.): Mit einer Verordnung wird die Geschäftsöffnung am 19. Dezember in der Steiermark möglich gemacht.
LR Barbara Eibinger-Miedl (l.) und LR Doris Kampus (r.): Mit einer Verordnung wird die Geschäftsöffnung am 19. Dezember in der Steiermark möglich gemacht.© Land Steiermark/Drechsler; Nutzung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (10. Dezember 2021).- Jene Geschäfte, die während des aktuellen Lockdowns behördlich geschlossen sind, dürfen in der Steiermark am Sonntag vor Weihnachten (19.12.) von 10 bis 18 Uhr öffnen. Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl unterzeichnete heute die entsprechende Verordnung. Die Ausnahmeregelung, auf die sich die Sozialpartner vergangene Woche geeinigt haben, soll es den vom Lockdown betroffenen Branchen ermöglichen, einen Teil des entgangenen Umsatzes im Weihnachtsgeschäft nachzuholen.

„Die einmalige Sonntagsöffnung am 19. Dezember ist ein Signal an jene Unternehmen, denen durch den Lockdown in den vergangenen Wochen ein Großteil der Umsätze im Weihnachtsgeschäft entgangen ist. Außerdem bieten wir den Steirerinnen und Steirern damit am letzten Adventwochenende die Möglichkeit, bei heimischen Betrieben einzukaufen und diese zu unterstützen“, so Landesrätin Eibinger-Miedl.

„Wir leben in außergewöhnlichen Pandemie-Zeiten, die zu außergewöhnlichen Maßnahmen führen. Die Öffnung der Geschäfte an diesem vierten Adventsonntag fällt sicher in diese Kategorie. Aber dank des Sonderkollektivvertrages mit der Gewerkschaft sind die Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handel abgesichert worden“, stellt Soziallandesrätin Doris Kampus fest. Und weiter: „Der einmalige Schritt darf nicht dazu führen, dass generell am arbeitsfreien Sonntag gerüttelt wird.“

Die Möglichkeit der einmaligen Sonntags-Öffnung betrifft ausschließlich jene Branchen, die während der Zeit des Lockdowns geschlossen haben müssen. Die Regelung gilt also etwa nicht für Supermärkte und Drogerien. Beschäftigt werden dürfen an diesem Tag nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich freiwillig melden. Diese verdienen das Doppelte und bekommen einen extra freien Tag. Lehrlinge dürfen am 19. Dezember nicht beschäftigt werden. 

Graz, am 10. Dezember 2021

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