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Deponie in Pernegg: Keine Gefahr für Menschen und Umwelt

Rechtsstreit verzögert die Umsetzung von zusätzlichen behördlichen Auflagen.

Graz (21. März 2022).- „Es besteht keine unmittelbare Gefahr“, betont Umweltlandesrätin Ursula Lackner in der Diskussion um die Bodenaushubdeponie in Pernegg. Dort wurde vor 15 Jahren Gestein mit natürlichen Asbestvorkommen abgelagert, das beim Bau des Kirchdorf-Tunnels der Brucker Schnellstraße S 35 angefallen ist. Die Deponie wurde in weiterer Folge mit Bodenaushubmaterial abgedeckt. Solange diese Abdeckung nicht beschädigt wird, gelangen keine Asbestfasern in die Luft und es kommt zu keiner Gefährdung der Umwelt und der Bevölkerung.

Wie alle Deponien in der Steiermark wird auch diese von der zuständigen Behörde des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung laufend geprüft. Im konkreten Fall wurden bei den Kontrollen keine akuten Sicherheitsmängel festgestellt. Damit die Sicherheit auch in Zukunft gewährleistet ist, wurden vom Land Steiermark im August des Vorjahres jedoch zusätzliche Maßnahmen wie eine Nutzungseinschränkung und eine teilweise Umzäunung verordnet.

Dass diese Maßnahmen noch nicht umgesetzt sind, liegt an einer juristischen Auseinandersetzung: Deponiebetreiber und Grundstückseigentümer haben gegen den Bescheid des Landes Rechtsmittel ergriffen. Die Beschwerde wird derzeit vom Landesverwaltungsgericht behandelt. Eine Entscheidung steht jedoch noch aus.

„Das Wichtigste ist, dass die Deponie auch weiterhin keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Was die zusätzlichen Auflagen des Landes betrifft, ist in einem Rechtsstaat zu akzeptieren, dass dem Ergebnis des Verfahrens nicht vorgegriffen werden kann“, so Lackner. „Als zuständige Landesrätin stelle ich sicher, dass die Behörde ihre Aufgabe erfüllen kann: Verfahren rechtsstaatlich und unbeeinflusst von politischen Wünschen durchzuführen. Es gilt, unabhängig von persönlichen, subjektiven Sichtweisen Entscheidungen auf Basis der Gesetze zu treffen.“

Graz, am 21. März 2022

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