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Corona-Pandemiemanagement: Auch Genesene benötigen drei Impfungen für die Grundimmunisierung

Graz (22. Juni 2022).- Für einen bestmöglichen und langfristigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus werden insgesamt drei Impfungen für alle Personen ab 5 Jahren empfohlen: Die ersten beiden Impfungen erfolgen im Abstand von drei bis vier Wochen, die dritte Impfung im Regelfall nach weiteren 6 Monaten. Damit gilt die Grundimmunisierung als abgeschlossen. In den aktuellen Anwendungsempfehlungen der Expertinnen und Experten des Nationalen Impfgremiums wird deutlich betont, dass eine durchgemachte Infektion keine Impfung in der Grundimmunisierung ersetzt. Auch die Anerkennung der Kombination aus Genesung und Impfung(en) als 3G-Nachweis im Grünen Pass steht vor dem Aus. Die dementsprechende Regelung läuft mit 23. August 2022 aus.

Eine durchgemachte COVID-19-Infektion hat lediglich Auswirkungen auf den Zeitpunkt der nächsten Schutzimpfung. Nachfolgend dürfen wir einen Überblick über die Empfehlungen der Expertinnen und Experten geben:

Genesung vor dem Start der Grundimmunisierung
Die erste Impfung soll ab 4 Wochen nach einer durchgemachten Infektion erfolgen. Für genesene Personen ab 5 Jahren sind zur Grundimmunisierung insgesamt drei Impfungen notwendig.

Genesung nach der ersten Impfung
Kommt es im Intervall zwischen 1. und 2. Impfung zu einer Infektion, wird die 2. Impfung ab 4 Wochen nach Genesung empfohlen. Auch in diesem Fall wird für genesene Personen ab 5 Jahren zum Abschluss der Grundimmunisierung die 3. Impfung ab 6 Monaten nach der 2. Impfung empfohlen.

Genesung nach der zweiten Impfung
Kommt es nach der 2. Impfung zu einer Infektion, dann wird für Personen ab 5 Jahren eine 3. Impfung ab 6 Monate nach durchgemachter Infektion empfohlen. Auch in diesen Fällen wird die Grundimmunisierung mit der 3. Impfung abgeschlossen.

Genesung nach der dritten Impfung
Erfolgt nach der 3. Impfung eine Infektion, dann ist derzeit keine weitere Impfung empfohlen. Die Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass auch diese Personen vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) benötigen werden.

Auffrischungsimpfung nach vollständiger Grundimmunisierung
Menschen ab 80 Jahren wird frühestens nach 4 Monaten, jedenfalls aber ab 6 Monaten nach der 3. Teilimpfung der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung empfohlen. Risikopersonen ab dem 12. Lebensjahr und Personen zwischen 65 bis 79 Jahren, die auf Grund von bestehenden Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 haben, sollte die Auffrischungsimpfung nach ärztlicher Nutzen-Risiko-Abwägung verabreicht werden.

In der Steiermark bieten über 500 Impfordinationen die Gratis-Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus an. Die Liste aller Ordinationen ist auf  www.impfen.steiermark.at zu finden. Darüber hinaus stehen natürlich auch im Sommer die steirischen Impfstraßen zur Verfügung: An den Impfstraßen in Bruck/Mur, Gleisdorf, Hartberg, Judenburg, Liezen, im Schwarzl-Freizeitzentrum und in der Messe Graz wird den ganzen Sommer jeden Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und jeden Freitag von 10 bis 20 Uhr geimpft. Alle Details zu den Impfstraßen sind ebenfalls auf  www.impfen.steiermark.at zu finden.

Graz, am 22. Juni 2022

Die Steiermark impft
Die Steiermark impft© Land Steiermark
Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at 
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