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Land Steiermark verstärkt Prävention und Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen

Externe Vertrauensperson Stefanie Klaunzer nimmt mit 1. Juli ihre Arbeit auf.

Soziallandesrätin Doris Kampus und die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac mit der ersten externe Vertrauensperson für Kinder- und Jugendhilfe in der Steiermark, Stefanie Klaunzer
Soziallandesrätin Doris Kampus und die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac mit der ersten externe Vertrauensperson für Kinder- und Jugendhilfe in der Steiermark, Stefanie Klaunzer© Land Steiermark/Peter Drechsler; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (28. Juni 2022).- Ausschließlich den Interessen der Kinder und Jugendlichen verpflichtet, unabhängig und von außen kommend, einfach erreich- und ansprechbar: Das sind einige der Markenzeichen der ersten externen Vertrauensperson, die das Land Steiermark in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ab 1. Juli einsetzt.

In sozialpädagogischen Einrichtungen leben Kinder und Jugendliche, die für einen bestimmten Zeitraum nicht in ihrer eigenen Familie leben können. Aktuell werden an die 900 Kinder und Jugendliche in zirka 270 Einrichtungen stationär betreut. „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die in Einrichtungen leben, ist besonders wichtig. Schon bisher wurde viel dafür getan, diesen Schutz zu gewährleisten. Mit der externen Vertrauensperson fördern wir die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen abermals“, betont Soziallandesrätin Doris Kampus, die für die Kinder- und Jugendhilfe in der Steiermark zuständig ist.

Drei Ziele stehen im Rahmen der Tätigkeit der Vertrauensperson besonders im Fokus:

  • Informiert sein – welche Rechte hat jeder einzelne und welche Rechte von anderen müssen beachtet werden?
  • Eigene Gefühle und Grenzen wahrnehmen – was spürt das Kind oder der/die Jugendliche, was möchte er oder sie?
  • Eigene Meinung äußern – wie und wo können die persönlichen Anliegen eingebracht werden, damit sie Beachtung finden?

Geradezu klassisch beschreibt ein Zitat eines Mädchens die Situation, in der die externe Vertrauensperson aktiv werden kann: „Weil ich kann dem Betreuer das nicht erzählen, weil manchmal geht es eher um die Betreuer. Und der Mama auch nicht, weil manchmal geht es auch um die Mama und meinen Papa auch."

Erreicht werden soll dies unter anderem durch regelmäßige persönliche Kontakte und Besuche in den Einrichtungen, Aufklärung durch altersgerechtes Informationsmaterial, Sensibilisierung und Beratung. Die externe Vertrauensperson ist so Sprachrohr für Wünsche, Bedürfnisse und Probleme der Kinder und Jugendlichen in stationären Einrichtungen und soll bei Problemen und Konflikten unterstützen und für die Betroffenen eine Lösung zu finden.  

Angesiedelt ist die externe Vertrauensperson bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Steiermark im Verantwortungsbereich von Landesrätin Juliane Bogner-Strauß: „Kindern und Jugendlichen fällt es nicht immer leicht, sich zu öffnen, besonders, wenn es um schwierige Themen geht. Deshalb ist es wichtig, sensibel zu sein, um den passenden Zeitpunkt für ein Gespräch und folglich eine individuelle gute Lösung zu finden. Ich freue mich, dass wir in den Kinder- und Jugendeinrichtungen mit den externen Vertrauenspersonen ein gutes Angebot geschaffen haben.“

Am 1. Juli 2022 wird daher Stefanie Klaunzer – eine ausgebildete Sozialpädagogin – ihre Tätigkeit als externe Vertrauensperson aufnehmen: „Mir ist es wichtig, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, ihre Sorgen auszusprechen, Vertrauen zu generieren, sie zu begleiten und zu stärken, damit sie sich für ihre Rechte und Wünsche einsetzen können.“

Die steirische Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac meint dazu: „Unabhängigkeit, leichte Erreichbarkeit und Vertraulichkeit sind wesentlich, um zielführend wirksam zu sein. Es ist daher sehr wichtig, dass die kinderanwaltliche Vertrauensperson in einer gesetzlich eingerichteten und weisungsfreien Stelle wie der Kinder- und Jugendanwaltschaft angesiedelt ist, um den Kindern und Jugendlichen einen möglichst einfachen und unkomplizierten Zugang zu ermöglichen.“

Graz, am 28. Juni 2022

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at 
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