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Abgeltung der Minderauslastung für die Hauskrankenpflege

Landesregierung beschloss die Abgeltung pandemiebedingt ausgefallener Pflege- und Betreuungsstunden für die Träger der Hauskrankenpflege.

Für Landesrätin Juliane Bogner-Strauß dürfen Pflege-Institutionen durch die Pandemie keinen Verlust erleiden.
Für Landesrätin Juliane Bogner-Strauß dürfen Pflege-Institutionen durch die Pandemie keinen Verlust erleiden.© Bilder: Land Steiermark/Robert Binder; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (1. Dezember 2022).- Pandemiebedingt kam es im Jahr 2022 bei den Mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten/Hauskrankenpflege zu erhöhten Personalausfällen und einer dadurch bedingten Minderauslastung. Aufgrund dieser Minderauslastung kommt es für die Träger der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste zu einem Entfall von Erträgen, trotz anfallender Gehalts- und Overheadkosten.

Die Steiermärkische Landesregierung hat deshalb in der heutigen Regierungssitzung die Abgeltung jener ausgefallenen Pflege- und Betreuungsstunden beschlossen. Der Einnahmenrückgang aufgrund jener Minderauslastung wird für das Jahr 2022 mit etwa 1,8 Millionen Euro beziffert. Eine genaue Kalkulation der Kosten ist erst im kommenden Jahr möglich, wenn alle Daten zur Auslastung vorliegen.

„Die Hauskrankenpflege ist in der steirischen Pflegelandschaft eine zentrale Säule – besonders im Hinblick auf das Motto ‚mobil vor stationär‘. Nicht nur während der Pandemie wurden und werden von den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Bereich enorme Herausforderungen bewältigt und die Menschen dort gepflegt und betreut, wo sie am liebsten sind, nämlich zu Hause! Daher ist es absolut notwendig, dass wir jene Institutionen unterstützen, die durch die Pandemie einen auslastungsbedingten Verlust erlitten haben“, so Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.

Graz, am 1. Dezember 2022

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