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Corona Verlustdeckung für Pflegeheime

Dritte Tranche mit zwei Millionen Euro beschlossen

Graz (28. Juni 2023).- Die Steiermärkische Landesregierung hat zum dritten Mal die „Förderung von auslastungsbedingten Verlusten von Pflegeheimen und Krankenanstalten in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie beschlossen". Das Finanzressort stellt zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Pandemiebedingt ist die Auslastung einzelner steirischer Pflegeheime und Sonderkrankenanstalten, welche gemäß § 13a SHG anerkannt sind, gesunken. Um jene Betreiberinnen und Betreiber, bei denen eine pandemiebedingte Minderauslastung auch im Jahr 2022 zu finanziellen Verlusten geführt hat, zu unterstützen, gewährt das Land Steiermark als Fördergeber einen finanziellen Ausgleich. Der Vergleichszeitraum ist wiederum das erste Quartal des Jahres 2020.

Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang und Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß betonen: „Wir wollen mit der dritten Tranche für die Minderauslastung der Pflegeheime einen Schlussstrich unter das Thema Coronahilfsmaßnahmen setzen. So wichtig diese für den Erhalt von Pflegeheimen waren, genauso wichtig ist die Rückkehr zu einer Normalität, auch wenn das Thema Corona und seine Folgen noch lange nicht aufgearbeitet sind."

Graz, am 28. Juni 2023

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