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Informationen zu Entschädigungen aus dem Katastrophenfonds

Graz (6. August 2023).- Der Bund und das Land Steiermark stellen eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Schadensmeldung (Privatschadensausweis) erfolgt beim zuständigen Gemeindeamt oder online über das E-Governmentportal. Danach werden die einzelnen Fälle, entsprechend der Schadensart, von den zuständigen Abteilungen geprüft.

Zu beachten ist:

1.   Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/Beweissicherung anzufertigen.

2.   Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

3.   Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

Der Katastrophenfonds wirkt subsidiär. Das heißt, Mittel aus dem Katastrophenfonds können für Schäden anteilig gewährt werden, deren Kosten nicht von Versicherungen übernommen werden.

Informationen zum Katastrophenfonds finden Sie im Internet unter  www.agrar.steiermark.at. Das Antragsformular ist unter diesem Link abrufbar:  Privatschadensausweis.

„Die Schäden haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen und es kommen immer mehr Meldungen dazu. Als Landesregierung ist es uns daher wichtig, betroffene Steirerinnen und Steirer so gut es geht zu unterstützen", so Landeshauptmann Christopher Drexler, Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang und Landesrat Hans Seitinger.

Graz, am 6. August 2023

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at 
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