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Landesregierung sichert wichtige Förderungen für Kultur und Sport

Gesetz zur Kultur- und Sportförderungsabgabe geht in Begutachtung

Graz (24. August 2023).- Durch den Entfall der Landesrundfunkabgabe würden dem Land Steiermark ab dem kommenden Jahr rund 30 Millionen Euro an Mindereinnahmen entstehen. Dieses Geld wird seit dem Jahr 2022 zu 100 Prozent zweckgewidmet und für die Förderung der steirischen Kultur- und Sportszene verwendet.

Um diese für die Steiermark so wichtigen Bereiche auch künftig entsprechend zu fördern, hat sich die Steiermärkische Landesregierung entschlossen, anstelle der Landesrundfunkabgabe, in Zukunft eine Kultur- und Sportförderungsabgabe einzuheben. Diese soll sich auf 4,70 Euro monatlich belaufen und sinkt damit im Vergleich zur Landesrundfunkabgabe.

„Wir haben schon im Frühjahr versprochen, dass wir die Abgabe senken werden und halten dies nun ein. Mit dieser Lösung sichern wir der Kultur- und Sportlandschaft in der Steiermark wichtige Förderungen in der Höhe von rund 30 Millionen Euro. Damit werden wir unserer Verantwortung gerecht und handeln im Interesse der steirischen Kultur und des Sports″, so Landeshauptmann Christopher Drexler und Finanzreferent LH-Stv. Anton Lang.

Das Gesetz zur Kultur- und Sportförderungsabgabe geht heute in Begutachtung und soll im Oktober dem Landtag vorgelegt werden.

Die Zweckwidmung der Einnahmen bleibt wie bisher:

  • 75 Prozent für Kulturförderungsmaßnahmen
  • 15 Prozent für Mietkosten, Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen von Museen und Kultureinrichtungen des Landes, Sportanlagen des Landes und des Landesarchivs
  • 10 Prozent für Sportförderungsmaßnahmen.

Graz, 24. August 2023

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