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Steiermärkische Landesregierung beantragt Rechnungshof-Prüfung der medizinischen Angebotsplanung

Die Steiermärkische Landesregierung stellt einen Antrag an den Rechnungshof Österreich, die medizinische Angebotsplanung der Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. im Zeitraum von 2017 bis 2023 unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Maßnahmen hinsichtlich der Personalmaßnahmen (bzw. des effektiven Personaleinsatzes) und der strukturellen Maßnahmen auf ihre rasche und nachhaltige Wirksamkeit sowie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. Das wurde in der heutigen (26.09.2023) Sitzung der Landesregierung in Brüssel beschlossen.

Graz/Brüssel (26. September 2023).- Seit vielen Jahren ist die steirische Spitalslandschaft, vor allem aber der größte Träger, die Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes), aufgrund vieler interner- und externer Faktoren in einem Entwicklungsprozess. Dies gilt umso mehr, da sich die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Spitalsleistungen massiv geändert haben. Dazu zählen etwa die Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG), der Ärzte-Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) sowie die Änderungen der berufsrechtlichen Grundlagen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG-Reform).

Im Jahr 2017 wurde als Reaktion auf die damaligen Entwicklungen seitens des Landes Steiermark der „Steiermärkische Gesundheitsplan 2035“ vorgestellt. Dieser hat das Ziel, die nachhaltige und zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung der Steirerinnen und Steirer sicherzustellen. Aufgrund der sich in den vergangenen Jahren geänderten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt hat die damals prognostizierte Entwicklung eine besondere Dynamik erhalten.

Insofern ist die KAGes besonders gefordert, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen, die erforderliche Behandlungsqualität künftig sicher zu stellen. Als ein weiterer Schritt wurde daher seitens des Landes Steiermark und der KAGes die Umsetzung eines strukturellen sowie personellen Maßnahmenpakets beschlossen. Dies geschieht vor allem vor dem Hintergrund, dass die Landeskrankenanstalten in der Versorgung von Patientinnen und Patienten deutlich mehr Aufgaben zu bewältigen haben.

Eine flächendeckende Versorgung mit Spitalsleistungen und die bestmögliche Versorgungssicherheit soll trotz aller gesellschaftlichen Veränderungen und den damit verbundenen Herausforderungen sowie der damit zusammenhängenden strukturellen Herausforderungen auch in Zukunft auf höchstem Niveau möglich sein.

Daher stellt die Steiermärkische Landesregierung den Antrag an den Rechnungshof, die Medizinische Angebotsplanung der KAGes im Zeitraum von 2017 bis 2023 unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Maßnahmen hinsichtlich der Personalmaßnahmen (bzw. des effektiven Personaleinsatzes) und der strukturellen Maßnahmen auf ihre rasche und nachhaltige Wirksamkeit sowie Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen.

„Wir müssen die bestmögliche Gesundheitsversorgung in der Steiermark sowohl kurzfristig, als auch für die kommenden Jahre und Jahrzehnte sicherstellen. Es ist im Sinne aller Steirerinnen und Steirer, eine Überprüfung der zuletzt vorgestellten Maßnahmen seitens des Rechnungshofs durchzuführen“, so Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.

„Angesichts der aktuellen und künftigen Herausforderungen ist es geboten, das Steirische Gesundheitssystem genauestens unter die Lupe zu nehmen. Ich begrüße daher alle Initiativen, insbesondere die Rechnungshofprüfung der KAGes, die zur Verbesserung und nachhaltigen Sicherung der Gesundheitsversorgung in der Steiermark beitragen“, so SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz.

Graz/Brüssel, am 26. September 2023

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