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Fair-Pay im Kunst- und Kulturbereich: Landesregierung beschließt neue Sonderförderung

Land Steiermark und Stadt Graz stellen 1,2 Millionen Euro für Fair-Pay in Kunst und Kultur zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind Personen oder Institutionen, die einen Kulturförderungsvertrag haben.

Graz (4. Mai 2024).- Die angemessene Bezahlung künstlerischer Leistungen ist eines der zentralen Themenfelder der steirischen Kulturstrategie 2030 sowie der gemeinsamen Fair-Pay-Strategie der österreichischen Gebietskörperschaften. Die derzeitige Situation in der Steiermark wurde anhand der Fair-Pay-Gap-Erhebung des Landes und der Stadt Graz analysiert. In diese Erhebung sind Daten und Informationen von an die 100 steirischen Kulturinstitutionen und -initiativen eingeflossen. In der Auswertung wurde festgestellt, dass das Bruttogehalt der im Kulturbereich Beschäftigten bzw. die Vergütung für Leistungen selbstständiger Künstlerinnen und Künstler im Durchschnitt bei Gehältern um 18 bzw. bei Honoraren um 32,4 Prozent unterhalb des von der IG Kultur Österreich empfohlenem Gehaltsschemas bzw. den empfohlenen Richtwerten liegen.

Auf Antrag des zuständigen Kulturreferenten, Landeshauptmann Christopher Drexler, hat die Steiermärkische Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung eine mit 600.000 Euro dotierte Sonderförderung für Fair-Pay im Kunst- und Kulturbereich beschlossen. „Damit wollen wir die Entlohnungsbedingungen und Honorarnotenleistungen innerhalb der Kunst- und Kulturszene schrittweise verbessern. Mit unserer Kulturstrategie 2030 haben wir Empfehlungen erarbeitet, die jetzt zur Umsetzung kommen. Mit diesen ,Fair-Pay‘ Maßnahmen setzen wir ein klares Bekenntnis zum freiwilligen Ehrenamt und wollen auf der anderen Seite das unfreiwillige Ehrenamt minimieren und für eine gerechtere Entlohnung sorgen“, erklärt LH Christopher Drexler.

Landesrätin Ursula Lackner betont: „Eine bessere finanzielle Absicherung und Fair Pay ist eines der wesentlichen Ergebnisse aus dem Prozess unserer Kulturstrategie und eine wichtige Grundlage, um die Arbeit unserer Kulturschaffenden langfristig abzusichern. Die beschlossene Sonderförderung ist ein wichtiger erster Schritt, dessen Wirksamkeit es 2025 weiterzuentwickeln und zu evaluieren gilt.“

Neben der Sonderförderung des Landes Steiermark werden auch seitens der Stadt Graz in der Gemeinderatssitzung vom 16. Mai Zuschüsse in der Höhe von 600.000 Euro für Fair-Pay im Kunst und Kulturbereich beschlossen. Insgesamt stellen das Land Steiermark und die Stadt Graz damit 1,2 Millionen Euro für Fair-Pay in Kunst und Kultur zur Verfügung.

Kulturstadtrat Günter Riegler: „Kunst und Kultur haben einen großen gesellschaftlichen Wert, der auch honoriert werden sollte. Ich habe mich daher – zunächst gegen Widerstand innerhalb der Stadtregierung, aber letztendlich erfolgreich – dafür eingesetzt, dass die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, damit auch bei den städtischen Kulturförderungen Fair-Pay umgesetzt werden kann.“

Weiterführende Informationen & Kontakt:
Die beschlossene Ausschreibung für die Vergabe der Sonderförderung „Zuschuss für Fair-Pay in Kunst und Kultur 2024“ richtet sich an Kunst- und Kulturschaffende bzw. kulturelle Einrichtungen, die bereits einen bestehenden Kunst- oder Kulturförderungsvertrag mit dem Land Steiermark haben. Nähere Informationen und das Online-Formular zur Antragsstellung sind im Internet unter  https://www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12947724/147675751/ zu finden. Die Einreichfrist läuft bis zum 31. Mai 2024

Ansprechpartnerin für Ansuchen auf einen Fair-Pay-Zuschuss:
Land Steiermark – Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport/Referat Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur
Anna-Kristina Haysen, Tel. +43 316 877 5453, E-Mail: kultur@stmk.gv.at

Graz, am 4. Mai 2024

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at 
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