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Hilfe aus dem Katastrophenfonds für Schäden durch Naturgewalten

Informationen über Entschädigungen für privates Eigentum aus dem Katastrophenfonds durch das Land Steiermark

Graz (10. Juni 2024).- Durch die schweren Gewitter- und Niederschlagsereignisse am vergangenen Wochenende kam es in Teilen der Steiermark zu umfangreichen Schäden durch Hochwasser, Vermurungen und Hangrutschungen. Vielerorts haben die Wetterextreme regelrecht eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Besonders betroffen waren die Oststeiermark sowie der Großraum Graz. So wurde für den gesamten Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sowie einige Gemeinden im Bezirk Graz-Umgebung (Deutschfeistritz, Eggersdorf, Kumberg, St. Radegund, Übelbach und Weinitzen) die Katastrophe festgestellt.

Das Land Steiermark leistet aus dem Katastrophenfonds Entschädigungen für privates Eigentum, das im Rahmen von Unwettern beschädigt oder vernichtet wurde. Betroffene können sich an ihre Wohnsitzgemeinde wenden und einen sogenannten „Privatschadensausweis″ einbringen oder dies per e-Government von zuhause aus erledigen. Umfasst sind Schäden an Gebäuden und Inventar, Ernte, Flur, Vieh und Wald, privaten Straßen und Forstwegen sowie Schäden durch Erdrutsche.

Zu beachten:

1.   Vor den Aufräumarbeiten ist eine selbstständige fotografische Dokumentation/Beweissicherung anzufertigen.

2.   Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar müssen innerhalb von zwei Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

3.   Alle anderen Schäden müssen innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.

Der Katastrophenfonds wirkt subsidiär. Das heißt, Mittel aus dem Katastrophenfonds können für Schäden anteilig gewährt werden, deren Kosten nicht von Versicherungen übernommen werden. Informationen zum Katastrophenfonds finden Sie im Internet unter  www.agrar.steiermark.at. Das Antragsformular ist unter diesem Link abrufbar:  Privatschadensausweis. Über weitere Möglichkeiten der Unterstützung wird derzeit intensiv beraten.

„Die Unwetter der letzten Tage haben immense Schäden angerichtet. Es kommen nach wie vor immer wieder neue Schadensmeldungen hinzu und die Lage bleibt auch angesichts der Wetterprognosen weiter angespannt. Als Landesregierung ist es uns daher wichtig, betroffene Steirerinnen und Steirer so gut es geht zu unterstützen. Das tun wir über den Katastrophenfonds und arbeiten aktuell auch noch an Soforthilfemaßnahmen″, so Landeshauptmann Christopher Drexler, Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang und Landesrätin Simone Schmiedtbauer.

Graz, am 10. Juni 2024

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at 
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