Navigation und Service
[Alt + 0] - Zur Startseite[Alt + 3] - Zur Suche[Alt + 4] - Zur Hauptnavigation[Alt + 5] - Zur Subnavigation[Alt + 6] - Zum Inhalt[Alt + 7] - Kontakt

Die Auswahl einer Option im Select-Element führt auf die verknüpfte Unterseite
  • News
  • Politik
  • Kommunikation Steiermark
  • Social Wall
  1. Sie sind hier:
  2. News Portal
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
Feedback zu diesem Beitrag verschicken

Musterbeispiele für tierfreundliches Bauen: Einreichfrist wurde verlängert

Innovative Bauprojekte können noch bis 31. Juli 2025 eingereicht werden

Das schönste Tierfoto stammte letztes Jahr vom Betrieb Dietmar Fiedler aus Fürstenfeld.
Das schönste Tierfoto stammte letztes Jahr vom Betrieb Dietmar Fiedler aus Fürstenfeld. © Foto: Dietmar Fiedler; bei Quellenangabe honorafrei

Graz (21. Mai 2025).- Die Einreichfrist für den Preis für besonders tierfreundliches Bauen im Bereich der Nutztierhaltung wurde bis 31. Juli 2025 verlängert. Der Preis würdigt zukunftsweisende Bauprojekte in allen Bereichen der Produktion bei landwirtschaftlichen Nutztieren, welche sich durch besondere Tierfreundlichkeit auszeichnen. Bis Ende Juli haben Halterinnen und Halter von Nutztieren noch die Möglichkeit, sich mit besonders tierfreundlichen Bauprojekten bei der Tierschutzombudsstelle zu bewerben.

Bei der steiermarkweiten Ausschreibung können Bauprojekte aller Nutztierkategorien eingereicht werden, die sämtliche bau-, umwelt- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen sowie das Kriterium besonderer Tierfreundlichkeit erfüllen. Es ist kein Nenngeld erforderlich. Die baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Tierfreundlichkeit müssen zwischen 1. Jänner 2018 und 31. Juni 2025 durchgeführt worden sein. Das Objekt muss bis 31. Juni 2025 fertiggestellt worden und in Betrieb sein. 

Tierschutzombudsfrau Karoline Schlögl betont zum Ablauf der Auswahl der Betriebe: „Selbstverständlich werden die von den Betrieben gewünschten Sicherheitsmaßnahmen bei der Besichtigung von den Jurymitgliedern eingehalten, um die Gesundheit der Tiere aufrecht zu erhalten.“

Aus den eingereichten Bauten werden nach Beurteilung durch die unabhängige Fachjury vier Betriebe prämiert, die jeweils mit einem Preis in der Höhe von 1500 Euro ausgezeichnet werden. Unter den einreichenden Tierhalterinnen und Tierhaltern wird außerdem ein Sachpreis für das beste Tierfoto im Wert von 300 Euro durch die Jury vergeben. Die Preise werden am 8. Oktober 2025 von Landesrat Hannes Amesbauer und Landesrätin Simone Schmiedtbauer überreicht.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website  www.tierschutzombudsstelle.steiermark.at. 

Graz, am 21. Mai 2025

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at 
zur Verfügung
A-8011 Graz - Hofgasse 16 - Datenschutz

Kontakt

  • Kommunikation Land Steiermark
  • +43 (0)316 877-4037
  • Web
  • E-Mail
  • Hofgasse 16
    8010 Graz

Verständliche Steiermark

Social Wall

Link zur Startseite
  • Youtube Land Steiermark
  • Instagram Land Steiermark
  • Facebook Land Steiermark
© 2025 Land Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung - Impressum - Datenschutz - Barrierefreiheitserklärung - Sitemap
Fotocredit: © Steiermark_Tourismus/Ikarus
System: icomedias

Bildergalerie