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Bewerbungsfrist für den Tierschutzpreis des Landes Steiermark gestartet!

Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer lädt alle ehrenamtlichen Tierschützer ein, sich bis zum 15. Juli 2025 für den Tierschutzpreis zu bewerben!

Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer freut sich auf zahlreiche Bewerbungen für den Tierschutzpreis des Landes Steiermark 2025
Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer freut sich auf zahlreiche Bewerbungen für den Tierschutzpreis des Landes Steiermark 2025© Büro LR Amesbauer/Debevec; bei Quellenangabe honorarfrei
Der Tierschutzpreis 2025 wird an originelle, innovative Projekte mit Vorbildcharakter vergeben.
Der Tierschutzpreis 2025 wird an originelle, innovative Projekte mit Vorbildcharakter vergeben.© Land Steiermark; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (4. Juni 2025).- Wie bereits in den vergangenen Jahren schreibt das Land Steiermark in Kooperation mit der „Kronen Zeitung″ den Tierschutzpreis 2025 aus. Bewerben können sich ab sofort Einzelpersonen, Kinder und Jugendliche oder Personengruppen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark. Aber auch Vereine, Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen, die sich durch ihr Engagement zum Wohle der Tiere und des Tierschutzes besonders verdient gemacht haben, sind herzlich eingeladen, ihre Projekte einzureichen. Gesucht werden herausragende Leistungen, Maßnahmen, innovative Ideen, die zur Nachahmung empfohlen werden und alle Arten von Aktivitäten im Tierschutz, die zu einer Verbesserung des Tierwohls in unserem Bundesland beitragen.

Die Einreichungen sollten folgende Kriterien erfüllen:

  • Das eingereichte Projekt muss Vorbildcharakter haben und sich durch besonderes Engagement im Tierschutz auszeichnen.
  • Es sollte originell und innovativ sein.
  • Der Tierschutz muss im Mittelpunkt stehen und über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.
  • Das Projekt sollte bereits umgesetzt sein und erste Erfolge im Tierschutz oder zur Verbesserung des Tierwohls zeigen.
  • Es können nur Einreichungen berücksichtigt werden, die seit 2023 vom Land Steiermark nicht mit Tierschutz-Mitteln gefördert wurden (ausgenommen Fördermittel bis 2.500,- Euro).
  • Auch Projekte, die bereits mit dem Tierschutzpreis des Landes Steiermark oder dem Anerkennungspreis Tierschutz Land Steiermark ausgezeichnet wurden, sind ausgeschlossen.

Alle eingereichten Projekte werden von einer fachkundigen und unabhängigen Jury beurteilt. Der Tierschutzpreis des Landes Steiermark 2025 ist mit einem Maximalbetrag von 5.000,- Euro dotiert. Die Gewinnerinnen und Gewinner erhalten eine Urkunde, eine Trophäe und ein Preisgeld. Die Verleihung findet rund um den Welttierschutztag am 4. Oktober in einem festlichen Rahmen statt.

Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer: „Es gibt in der Steiermark sehr viele wertvolle und hervorragende Tierschutzinitiativen, die abseits von Rampenlicht und Fördertöpfen ganz wichtige Arbeit in diesem Bereich leisten. Dies sind in der Regel Menschen, die mit viel Herzblut im Dienst der Sache stehen. Und genau diese Projekte wollen wir mit dem Tierschutzpreis des Landes Steiermark in Kooperation mit der Kronen Zeitung vor den Vorhang holen und ihnen die Anerkennung zukommen lassen, die sie verdienen. Vielen Dank allen Ehrenamtlichen, die ihre Zeit und ihr Engagement für großartige Projekte im Sinne unserer Mitgeschöpfe investieren. Als Tierschutzlandesrat freue ich mich auf viele Einreichungen für den Tierschutzpreis 2025!″

Einreichungsform:

Ihre Vorschläge sind mittels des standardisierten Einreichformulars (inklusive ausführlicher Beschreibung/Dokumentation des Projekts und seiner Bedeutung für die Praxis) sowie Bildmaterial und/oder Informationsmaterial beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Stempfergasse 7, 8010 Graz bzw. per E-Mail: tierschutzpreis@stmk.gv.at einzureichen.

Das Einreichformular kann auf  www.tierschutzpreis.steiermark.at heruntergeladen werden oder wird sehr gerne auf Anfrage (E-Mail: tierschutzpreis@stmk.gv.at bzw. telefonisch unter 0316/877-4164) zugeschickt.

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Hannes Amesbauer | Tel: +43 316 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Graz, am 4. Juni 2025

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at 
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