Fehring: Kreisverkehr für L 204/Bahnhofstraße
Damit werden auch Straßenmeisterei und Wasserverband angebunden
Graz (4. Juni 2025).- Durch das Bauvorhaben an der L 207 (Fehringer Straße) „Lückenschluss Fehring-Brunn” kam es zu einer Neuregelung der Landesstraßen im Bereich Johnsdorf-Brunn und Fehring, die Eisenbahnkreuzung am Bahnhof Fehring konnte dadurch deutlich entlastet werden. Der Neubau des Lückenschlusses L 207 (Fertigstellung 2019) wird von den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gut angenommen und somit der Ortsbereich von Brunn vom Verkehr entlastet.
Wie erwartet wurde durch diese Maßnahme jedoch die Kreuzung B 57 (Güssinger Straße) mit der L 204a (Radkersburger Straße) vom Verkehr stärker belastet, weshalb zwei Rampen an der B 57 auf die Bahnhofstraße im Jahr 2021 errichtet wurden, um die Verkehrsströme zu entflechten und damit das Unfallrisiko zu verringern.
„Die provisorische Baustellenumfahrung ist bereits asphaltiert, nun wird an der Kreuzung L 204 und der ehemaligen L 207, die nach dem Lückenschluss zur Gemeindestraße ,Bahnhofstraße‘ wurde, ein fünfarmiger Kreisverkehr errichtet. Der Kreis bindet auch die Zufahrten zur Straßenmeisterei und zum Wasserverband Vulkanland ein, womit eine optimale Knotenlösung für die gegenständliche Kreuzung errichtet wird. Inklusive kleiner Adaptierungen an der L 221, der Johnsdorfer Straße, investieren wir knapp 1,2 Millionen Euro, die Stadt Fehring und der Wasserverband Vulkanland beteiligen sich in Summe mit 215.000 Euro”, so Verkehrslandesrätin Claudia Holzer.
Projektleiter Thomas Karl von der A16 (Verkehr und Landeshochbau) ergänzt: „Nach den bereits umgesetzten und erwähnten Maßnahmen ,Lückenschluss L 207‘ und ,Rampen auf die B 57‘ und dem bis voraussichtlich bis Ende Oktober dauernden Bau des Kreisverkehrs, wird zudem die Kreuzung L 221 mit der Bahnhofstraße adaptiert, womit die Bahnhofstraße dann nachrangig an die L 221 anschließt. Das ist dann die letzte Maßnahme dieses gesamten Verkehrskonzeptes.”
Da beim künftigen Kreisverkehr eine provisorische Baustellenumfahrung errichtet wurde und der Verkehr großteils über das Baufeld geführt wird, sollten sich die Verkehrsbehinderungen in Grenzen halten.
Graz, am 4. Juni 2025
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