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Land Steiermark erhöht Förderung für Wintersportwochen

Die Landesregierung beschloss auf Antrag von Landeshauptmann Mario Kunasek weitere 100.000 Euro als Förderung für Reisekosten

Skivergnügen in der Steiermark: Landesregierung beschließt weitere Förderung für Wintersportwochen
Skivergnügen in der Steiermark: Landesregierung beschließt weitere Förderung für Wintersportwochen© Region Murau/ Tom Lamm

Graz (2. Oktober 2025).- Die Steiermark möchte sich auch in Zukunft als Wintersportland positionieren. Daher ist es wichtig, Kinder und Jugendliche für den Wintersport zu begeistern. Dabei sind Wintersportwochen von zentraler Bedeutung. Oftmals wird erst durch diese die Begeisterung für den Wintersport geweckt. Das Tourismusressort des Landes Steiermark hat sich deshalb entschlossen, im Schuljahr 2025/2026 die Abhaltung von Wintersportwochen neuerlich zu unterstützen. Aufgrund der großen Nachfrage hat die Landesregierung in ihrer heutigen Regierungssitzung (02.10.2025) weitere 100.000 Euro an Fördermitteln beschlossen.

„Es freut mich als Tourismusreferent, dass wir bei der Schulskikurs-Förderung eine so große Nachfrage haben. Daher war es klar, für dieses wichtige Projekt weitere Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Damit setzen wir weitere wichtige Impulse im Bereich des Wintersports und Tourismus. Kinder und Jugendliche bekommen auf Wintersportwochen die ideale Gelegenheit, körperlich aktiv zu werden und gemeinsame Zeit mit ihren Klassenkameraden zu verbringen. Das stärkt ihre sozialen Kompetenzen. Zudem sind Kinder und Jugendliche, die mit ihrer Schule auf Wintersportwoche fahren, die Gäste von morgen in unseren Wintersportregionen”, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.

Bildungslandesrat Stefan Hermann: „Die Aufstockung der Mittel für die Wintersportwochen ist ein positives Signal auf mehreren Ebenen. Einerseits stellt die Mittelverwendung eine klare Stärkung des steirischen Tourismus dar, andererseits handelt es sich um eine wichtige symbolische Geste zur Aufrechterhaltung des Skisports als Tradition in der Grünen Mark. Nicht zuletzt sind die Wintersportwochen auch ein wesentlicher Bestandteil des sportlichen Angebots für Kinder und Jugendliche. Nur wer in jungen Jahren das Skifahren erlernt und Gefallen daran findet, wird später auch gerne als Gast in die zahlreichen steirischen Skigebiete zurückkehren. Als Bildungslandesrat freut es mich besonders, dass diese Aufstockung einen wichtigen Beitrag in diesen Themenbereichen leisten wird.”

In der beiliegenden Förderungsrichtlinie werden die wesentlichen Kriterien für die Förderung festgelegt. Ziel dieser Förderung ist es, durch die finanzielle Unterstützung Schulen bzw. Schülerinnen und Schülern einen verstärkten Anreiz zu bieten, schulbezogene Wintersportwochen in der Steiermark abzuhalten. Dadurch soll Kindern und Jugendlichen der Wintersport nähergebracht und in weiterer Folge der steirische Wintertourismus gestärkt werden.

  • Förderungsempfänger
    Förderungsempfänger sind Schulen in der Steiermark (vertreten durch die Schulleitung bzw. die Organisationsleitung der Wintersportwochen).
  • Förderungsgegenstand
    Gefördert werden Bus- bzw. Bahnkosten für den Hin- und Rücktransport vom Schulort zum Wintersportort in der Steiermark. Nicht gefördert wird der Pendelverkehr während der Wintersportwoche.
  • Budget
    Die Förderungen werden nach dem Prinzip „first come, first served” vergeben.
  • Förderungsvoraussetzungen
    Es müssen mindestens vier Übernachtungen in einem steirischen Wintersportort absolviert werden. Die Einholung von drei Angeboten von befugten Gelegenheits- bzw. Linienverkehrsunternehmen ist erforderlich, der Bestbieter ist auszuwählen.
  • Förderungshöhe
    Es werden die Kosten von Bus bzw. Bahn laut Rechnung gefördert, maximal jedoch der im Förderungsantrag genannte Betrag. Sollte die tatsächlich bezahlte Rechnung geringer sein (z.B. aufgrund kleinerer Schülerzahl, kleinerem Bus etc.), wird nur der niedrigere Betrag zur Auszahlung gebracht.

Über die Anzahl und Höhe der an die Schulen ausbezahlten Schulskikurs-Förderungen für das Schuljahr 2025/2026 wird der Steiermärkischen Landesregierung jeweils ein Bericht vorgelegt.

Graz, 2. Oktober 2025

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at 
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