RSG 2030: Weiterentwicklung der medizinischen Angebote mit Fokus auf Sicherheit und Qualität für Patienten
Neue Planungsgrundlage für die steirische Gesundheitsversorgung ist in Vorbereitung.
Mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit 2030 (RSG 2030) entsteht in der Steiermark erstmals eine einheitliche Planungsgrundlage für den niedergelassenen und den Spitalsbereich, die für beide Bereiche verbindlich ist. Ziel ist es, moderne Behandlungsangebote auszubauen, ambulante und tagesklinische Leistungen zu stärken und, um der demografischen Entwicklung gerecht zu werden, die Versorgung älterer Menschen gezielt weiterzuentwickeln. Im Fokus stehen dabei Sicherheit, Qualität und eine wohnortnahe Versorgung für alle Steirerinnen und Steirer. Derzeit laufen noch die finalen Planungsarbeiten. Der Entwurf wird im November präsentiert – begleitet von umfassender Transparenz und Dialog mit allen relevanten Akteuren.
Graz (13. Oktober 2025).- Das heimische Gesundheitssystem ist geprägt von unterschiedlichen Zuständigkeiten. Während die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für den niedergelassenen Bereich zuständig ist, fällt etwa das Spitalswesen in die Kompetenz der Länder. Mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit 2030 (RSG 2030) wird in der Steiermark erstmals eine gemeinsame Planungsgrundlage für die Weiterentwicklung des medizinischen Angebots erarbeitet, die für beide Bereiche verbindlich ist. Dies geschieht unter Einhaltung der Vorgaben des übergeordneten Österreichischen Strukturplans (ÖSG) sowie unter Berücksichtigung der medizinischen Fortschritte, der vorhandenen Personalressourcen und der demografischen Entwicklung, beispielsweise das steigende Durchschnittsalter der Bevölkerung.
Fokus: Ausbau von ambulanten und tagesklinischen Leistungen
Der RSG 2030 wird unter der Prämisse erarbeitet, dass die medizinischen Angebote mit einem Fokus auf Versorgungssicherheit und Qualität für die Patientinnen und Patienten weiterentwickelt werden sollen. Um den Entwicklungen der modernen Medizin gerecht zu werden und damit den Patienten innovative Behandlungsmethoden zugänglich zu machen, soll in den nächsten fünf Jahren ein Ausbau von ambulanten und tagesklinischen Angeboten sowie der Gesundheitszentren erfolgen. Zudem wird aufgrund des steigenden Bedarfs und der Alterspyramide das Behandlungsangebot für ältere Menschen ausgebaut. Insgesamt soll die Gesamtkapazität in den steirischen Spitälern jedoch im Wesentlichen konstant bleiben. Nicht vom RSG 2030 umfasst ist das Rettungs- und Notarztwesen. Die Akut- und Notfallversorgung ist mit den 20 bodengebunden Notarztstützpunkten und drei Notarzthubschraubern, wovon zwei auch nachtflugtauglich sind, auch in Zukunft unverändert rund um die Uhr für die Steirerinnen und Steirer da.
Status Quo
In den vergangenen Monaten wurde auf Basis der planerischen Vorgaben und unter Einbeziehung von Experten aus dem Gesundheitsbereich bereits intensiv an den Grundlagen sowie möglichen Entwicklungen gearbeitet. Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl und Klubobmann Marco Triller haben heute, Montag, 13.10.2025, gemeinsam mit Vertretern von EPIG und Gesundheitsfonds, allen Landtagsfraktionen sowie Interessensvertretungen im Gesundheitsbereich über die Fortschritte und die weitere Vorgehensweise informiert.
Weiterer Fahrplan: Transparenz und Dialog
Die Arbeiten am RSG 2030 werden in den nächsten Wochen finalisiert, sodass am 3. November 2025 in der Sitzung der Landeszielsteuerung (LZK) der Entwurf des RSG 2030 beschlossen werden kann. Unmittelbar davor wird er den Mitgliedern der Gesundheitsplattform (alle Landtagsfraktionen und Stakeholder im Gesundheitswesen) präsentiert. Noch am selben Tag wird der RSG-Entwurf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Spitalswesen sowie der Öffentlichkeit vorgestellt. In weiterer Folge wird in allen Regionen zu lokalen Präsentationen für Mandatare, Bürgermeister und Verantwortungsträger im Gesundheitswesen eingeladen. Nachdem der Entwurf des RSG 2030 in der LZK beschlossen wurde, können im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens bis 11.12.2025 Stellungnahmen dazu abgegeben werden. Der Beschluss des RSG 2030 ist dann für 19.12.2025 vorgesehen, sodass das Inkrafttreten der RSG-Verordnung bis 31.12.2025 ermöglicht wird. Die Umsetzung der Vorgaben erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2030.
Rückfragehinweis:
Andreas Kaufmann | Büro Landesrat Karlheinz Kornhäusl | Tel: +43 650 7019344 | E-Mail: andreas.kaufmann@stmk.gv.at
Graz, am 13. Oktober 2025
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204
und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at
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