Bedarfszuweisungen werden transparent veröffentlicht
Sowohl die monatlichen Bedarfszuweisungsbeschlüsse der Landesregierung wie auch ein jährlicher Detailbericht werden in Zukunft der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Graz (31. Oktober 2025).- Die Steiermärkische Landesregierung hat sich in vielen Bereichen der umfassenden Transparenz verschrieben. Dass es sich dabei nicht nur um Lippenbekenntnisse handelt, zeigt die mit dem heutigen Tag gestartete Veröffentlichung der Regierungsbeschlüsse über die Auszahlungen von Bedarfszuweisungsmitteln in der Steiermark. Wie bereits im Regierungsprogramm festgehalten, handelt es sich dabei neben der geänderten Aufteilung über die Zuständigkeiten der Regierungsmitglieder für die steirischen Kommunen um den nächsten Schritt zu einem noch transparenteren Handeln der Landesregierung.
 
 Konkret werden die detaillierten Auszahlungen der Bedarfszuweisungsmittel aus der letzten Legislaturperiode (2020 bis 2024) an die einzelnen Gemeinden bzw. Gemeindeverbände auf der Homepage der zuständigen Abteilung 7 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung veröffentlicht:  https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837006/DE/
 https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74837006/DE/
Zudem werden hinkünftig die monatlichen Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung, beginnend ab September 2025, über die Auszahlung von Bedarfszuweisungsmitteln über das Informationsregister des Bundes unter  www.data.gv.at. zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, sich künftig direkt und niederschwellig über die Projekte der steirischen Kommunen und deren Unterstützung aus Bedarfszuweisungen zu informieren.
 www.data.gv.at. zugänglich gemacht. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben somit die Möglichkeit, sich künftig direkt und niederschwellig über die Projekte der steirischen Kommunen und deren Unterstützung aus Bedarfszuweisungen zu informieren.
„Die Veröffentlichung der Bedarfszuweisungsmittel ist für mich ein richtiger und wichtiger Schritt, um noch mehr Transparenz für die Steirerinnen und Steirer zu schaffen. Diese Mittel sind ein wesentliches Instrument, mit dem gezielt wichtige Projekte in einer Gemeinde wie zum Beispiel für Kindergärten-, Schul- oder Feuerwehrinfrastruktur unterstützt werden. Sie dienen aber auch dazu, die Daseinsvorsorge nicht nur in finanzstarken, sondern ebenso in finanzschwachen Gemeinden in hoher Qualität für die Bevölkerung absichern zu können. Denn für mich steht fest: Unsere Steiermark darf sich nicht in zwei Geschwindigkeiten entwickeln – wir müssen als Land gemeinsam mit den Gemeinden vorwärtsgehen. Ich danke daher den steirischen Gemeinden für ihren täglichen Einsatz in einer schwierigen Zeit im Sinne der Steirerinnen und Steierer", betont Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom.
 
„Die Ausschüttung von Bedarfszuweisungsmitteln ist eine wesentliche Stütze für die steirischen Gemeinden bei der Finanzierung von infrastrukturellen Maßnahmen oder im Rahmen der Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Haushaltes. Diesen Mitteltransfer nun auch transparent und für jedermann zugänglich abzubilden, war uns – wie dem Landesrechnungshof –  ein großes Anliegen. Als ressortzuständige Mitglieder der Landesregierung ist die ausreichende Unterstützung unserer Kommunen für uns nicht nur wichtig, sie trägt maßgeblich dazu bei, dass unser Bundesland zielgerichtet und bedarfsorientiert weiterentwickelt wird. Klar ist, dass dieser Mitteltransfer auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag für die Realisierung von Projekten in unseren Gemeinden leisten wird", so Landesrat Stefan Hermann.
 
Graz, 31. Oktober 2025
Martin Link unter Tel.: +43 (316) 877-2825, bzw. Mobil: +43 (676) 86662825 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.link@stmk.gv.at zur Verfügung.
A-8011 Graz - Hofgasse 16 - Datenschutz

