Für mehr Transparenz: Land Steiermark vereinheitlicht Strafkataloge
Landesregierung beschloss „Steiermärkische Organstrafverfügungsverordnung“, die mit 1. März 2026 in Kraft tritt
Graz (11. Dezember 2025).- Rückte die Polizei wegen einer Anzeige etwa zu einer „Verletzung des öffentlichen Anstands” aus oder musste wegen einer „ungebührlichen Erregung störenden Lärms” einschreiten, setzte es in den einzelnen steirischen Bezirken bislang mitunter unterschiedlich hohe Geldstrafen. Die Beträge legten die Bezirksverwaltungsbehörden in ihren hauseigenen Strafkatalogen fest – die Bestrafung war also davon abhängig, in welcher Gemeinde die Beamten das Organmandat ausstellten. Doch damit ist künftig Schluss: Die Steiermärkische Landesregierung hat am heutigen Donnerstag (11.12.2025) auf Antrag von Landeshauptmann Mario Kunasek die „Steiermärkische Organstrafverfügungsverordnung” beschlossen. Sie schafft eine einheitliche Regelung für Tatbestände und Strafhöhen in der gesamten Steiermark und gewährleistet so einen einheitlichen Vollzug. Die Vorteile: höhere Transparenz und Rechtssicherheit.
Die Verordnung, deren Entwurf einer Begutachtung unterzogen wurde, soll mit 1. März 2026 in Kraft treten.
Umfasst sind Angelegenheiten, in denen dem Land Steiermark die Gesetzgebung und Vollziehung zukommt. Einige Beispiele: Nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz wird etwa die Verletzung des öffentlichen Anstands, verbotenes Betteln in aggressiver Weise oder die Missachtung der Leinenpflicht von Hunden in einer Parkanlage künftig mit einer Geldstrafe von 35 Euro geahndet. Weitere nun vereinheitlichte Organstrafverfügungen betreffen das Steiermärkische Jugendgesetz, das Parkgebührengesetz und das Nationalparkgesetz Gesäuse. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht etwa kostet für Erwachsene 50 Euro, die Hinterziehung der Parkgebühr 25 Euro. Für den Nationalpark Gesäuse ist für das Hinterlassen von nicht verrottbarem Müll ein Organmandat von 70 Euro im Katalog vorgesehen.
Rückfragehinweis:
Jörg Schwaiger | Büro LH Kunasek | Tel. +43 316/877 5360 / E-Mail: joerg.schwaiger@stmk.gv.at
Graz, 11. Dezember 2025
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at zur Verfügung.
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