Waldbrand-Verordnung ist in allen Bezirken in Kraft – „Schon ein Funke kann zur Katastrophe führen“
LH Mario Kunasek und LR Simone Schmiedtbauer rufen die Bevölkerung auf Grund der extremen Waldbrandgefahr zu äußerster Vorsicht auf.
Graz (28. April 2026).- Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der außergewöhnlich angespannten Situation in den Wäldern warnt Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer eindringlich vor der aktuell extrem hohen Waldbrandgefahr in der Steiermark. Die geltende Waldbrand-Verordnung ist derzeit in allen Bezirken in Kraft. „Die Böden sind ausgetrocknet, die Vegetation ist hoch entzündlich – wir haben es mit einer realen und ernstzunehmenden Gefahr zu tun. Schon ein kleiner Funke kann verheerende Folgen haben“, betont Schmiedtbauer. „Der anhaltende Waldbrand in Eisbach-Rein ist ein mahnendes Beispiel dafür, wie schnell sich ein Brandherd auf einem riesigen Areal ausbreiten kann. Ich bedanke mich von ganzem Herzen bei den vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, die ihre Freizeit und ihre Urlaubstage dafür opfern, den Brand in Graz-Umgebung unter Kontrolle zu bekommen und nach wie vor quasi rund um die Uhr im Einsatz sind.“
„Ich appelliere an alle, die jetzt in der Natur unterwegs sind: Bitte seien Sie besonders achtsam. Die Wälder sind trocken. Daher können schon kleine Unachtsamkeiten verheerende Folgen haben. Mein herzlicher Dank gilt allen Einsatzkräften, die rund um die Uhr für unsere Sicherheit – vor allem ehrenamtlich – sorgen“, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.
Die Waldbrandverordnungen regeln ganz klar: Zur Hintanhaltung von Waldbränden ist das Entzünden von Feuer sowie das Rauchen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und – bei entsprechender Gefährdungslage – auch in Waldnähe strikt verboten. Dieses Verbot gilt für alle Personen, ausdrücklich auch für jene, die grundsätzlich zum Entzünden oder Unterhalten von Feuer im Wald befugt wären.
Gleichzeitig macht Schmiedtbauer deutlich, dass Verstöße konsequent geahndet werden: „Zuwiderhandlungen stellen Verwaltungsübertretungen dar und werden von den Bezirksverwaltungsbehörden mit Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro oder sogar mit Arrest von bis zu vier Wochen bestraft. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern gefährdet auch Menschenleben, unsere Natur und die Existenzgrundlage vieler Betriebe“, unterstreicht Schmiedtbauer. Abschließend richtet Schmiedtbauer einen eindringlichen Appell an die Bevölkerung: „Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst. Halten Sie sich strikt an die Verordnung – jeder Einzelne trägt Verantwortung dafür, dass unsere Wälder geschützt bleiben.“
Rückfragehinweis:
Maximilian Gutjahr | Büro Landesrätin Schmiedtbauer | Mobil: +43 676 8666 4105
Tel. +43 (316) 877 4105 | E-Mail: maximilian.gutjahr@stmk.gv.at
Graz, am 28. April 2026
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