Durchführungsverordnung zur Schulassistenz passiert Regierungssitzung
Novelle enthält zahlreiche Anregungen aus dem Begutachtungsverfahren.
Graz (30. April 2026).- Im Zuge der heutigen Regierungssitzung (30.04.2026) verabschiedete die Landesregierung die Novelle der Durchführungsverordnung zum Schulassistenzgesetz. Dem Beschluss vorausgegangen waren intensive Gespräche sowie ein Begutachtungsverfahren, in welchem zahlreiche Einwendungen zum Verordnungsentwurf einlangten. Viele davon fanden Niederschlag in der nunmehr verabschiedeten Novelle. So wurde beispielsweise ein Passus der Erläuterungen, welcher im Vorfeld für Unklarheiten sorgte, ersatzlos gestrichen. Ebenso wurden Präzisierungen im Gesetzestext sowie den begleitenden Erläuterungen vorgenommen. Überdies konnte im Hinblick auf die Bereitstellung von Gebärdendolmetschern ein Durchbruch erzielt werden. Die novellierte Verordnung hält fest, dass für das kommende Schuljahr Gebärdendolmetschleistungen klar geregelt sind und räumt bisherige Unklarheiten aus. „Wir konnten mit der vorliegenden Verordnung und den Einflüssen aus dem Begutachtungsverfahren viele Verunsicherungen beseitigen. Insbesondere die Präzisierungen sorgen künftig für mehr Klarheit und einen abgesteckten Rahmen für die Aufgaben der Schulassistenz. Ich bin zuversichtlich, dass damit ein zukunftsfähiger Rechtsrahmen geschaffen wurde“, so Landesrat Stefan Hermann.
„Schulassistenz braucht klare Rahmenbedingungen und eine eindeutige Definition, was sie leisten muss, aber auch dessen, was sie nicht leisten kann. Mit dem heutigen Beschluss wird ein klarer Schwerpunkt auf Chancengerechtigkeit und Qualität bei gleichzeitiger Treffsicherheit gesetzt“, so Klubobmann Lukas Schnitzer, der weiter sagt: „Für uns ist klar: Es braucht ein nachhaltig finanzierbares System der Schulassistenz, leistbar für unsere Gemeinden, um sie langfristig auch in Zukunft jenen Kindern bereitstellen zu können, die sie wirklich benötigen.“
Rückfragehinweis:
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Tel. +43 (316) 877 5316 | E-Mail: david.wilfling@stmk.gv.at
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Tel. +43 (316) 877 4409 | E-Mail: phillip.seiser@stmk.gv.at
Graz, am 30. April 2026
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at zur Verfügung.
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