„Sanierungspass“ bringt mehr Energieeffizienz, geringere Heizkosten und stärkt regionale Wertschöpfung
Förderungsrichtlinie „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ von Landesregierung beschlossen.

Graz (28. Mai 2026).- Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung (28. Mai 2026) die Förderungsrichtlinie „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“, den sogenannten „Sanierungspass“, beschlossen. Damit setzt das Land Steiermark einen weiteren wichtigen Schritt für eine starke Baukonjunktur, für leistbares Wohnen und mehr Energieeffizienz. Die neue Förderung „Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept“ startet mit 1. Juni 2026 und unterstützt Eigentümer, Mieter und Bauberechtigte dabei, Wohngebäude nachhaltig zu sanieren und Energiekosten dauerhaft zu senken.
„Wenn ältere Wohnhäuser gut saniert werden, spart das Energie und senkt die Heizkosten. Das hilft den Bewohnerinnen und Bewohnern und schützt gleichzeitig das Klima. Mit der neuen Förderung wollen wir mehr Menschen motivieren, ihre Häuser nachhaltig zu sanieren. Das soll auch unsere heimische Wirtschaft ankurbeln“, betont Landesrätin Simone Schmiedtbauer.
Für die Förderungsaktion stehen insgesamt bis zu 20 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle wie die Dämmung von Außenwänden, Dach oder Kellerdecke sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Voraussetzung ist ein individuell erstelltes Sanierungskonzept, das einen schrittweisen und realistisch geplanten Sanierungsfahrplan für das jeweilige Gebäude vorsieht. Je mehr Maßnahmen umgesetzt werden, desto höher sind die Fördersätze. Bei einer Maßnahme beträgt die Förderhöhe 10 Prozent, bei zwei Maßnahmen erhöht sich dieser Satz auf 20 Prozent, bei drei Maßnahmen auf 25 Prozent und bei vier Maßnahmen gibt es 30 Prozent. Die förderfähigen Kosten betragen max. 80.000 Euro, bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohnungen liegt der Maximalbetrag bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Verwendung nachwachsender Rohstoffe erhöhen sich die maximalen förderbaren Kosten um 5.000 Euro.
„Uns ist wichtig, dass Sanierungen nicht punktuell, sondern möglichst effizient und langfristig gedacht werden. Deshalb setzen wir auf individuelle Sanierungskonzepte, die Eigentümerinnen und Eigentümern eine klare Orientierung geben und gleichzeitig möglichst hohe Energieeinsparungen ermöglichen“, so Schmiedtbauer.
Die neue Förderung verfolgt mehrere Ziele gleichzeitig: Der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen sollen reduziert, die Wohnqualität verbessert und wertvolle Ressourcen geschont werden. Gleichzeitig stärkt die Sanierung bestehender Gebäude die regionale Wertschöpfung und verhindert zusätzliche Flächenversiegelung.
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Vor Beginn der Maßnahmen ist eine Registrierung erforderlich, erst danach können die Sanierungsarbeiten umgesetzt werden. Über einen Budgetticker auf der Website des Landes wird laufend über die verfügbaren Mittel informiert.
„Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wollen wir den Menschen in der Steiermark Planungssicherheit und Perspektiven geben. Wer in die Sanierung seines Hauses investiert, investiert in die Zukunft – in niedrigere Energiekosten, mehr Wohnkomfort und den Werterhalt des eigenen Eigentums“, erklärt Schmiedtbauer.
Registrierungen, Förderanträge und die Förderrichtlinien findet man unter
www.sanieren.steiermark.at.
Rückfragehinweis:
Maximilian Gutjahr | Büro Landesrätin Schmiedtbauer | Mobil: +43 676 8666 4105
Tel. +43 (316) 877 4105 | E-Mail: maximilian.gutjahr@stmk.gv.at
Graz, am 28. Mai 2026
Rene Kronsteiner unter Tel.: +43 (316) 877-2283, bzw. Mobil: +43 (664) 1236433 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: rene.kronsteiner@stmk.gv.at zur Verfügung.
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